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LZ你可以参考以下下面的法律条文。简单地说,在三个学期内换专业是不需要的,其余的情况都是需要换签证的。
Wechsel des Aufenthaltszweckes
Die Ihnen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist stets eng an einen konkreten Aufenthaltszweck gebunden, der in Form einer auflösenden Bedingung in Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt ist (z.B. „nur gültig für ein Studium im Fachbereich XXXX an der Hochschule XXXX).
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt danach, wenn der konkrete Zweck nicht weiterverfolgt wird (z.B. bei Exmatrikulation aber auch bei Beendigung des Studiums).
So stellt auch jeweils der Wechsel der Fachrichtung bzw. ein Wechsel von der Universität zur Fachhochschule und umgekehrt eine Änderung des Aufenthaltszweckes dar, die vorher (!!!) durch die Ausländerbehörde nach Rücksprache mit den entsprechenden Hochschulen genehmigt werden muss.
Lediglich ein Wechsel des Studienfaches innerhalb der ersten drei Semester des Fachstudiums ist genehmigungsfrei und kann ohne weitere Bedingungen durchgeführt werden. |
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