|
Ich habe den Sachverhalt noch nicht ganz verstansden. Daher kann ich jetzt nur so schreiben. Bitte das Schreiben noch nicht benutzen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie um Rückzahlung der von mir geleisteten „Anzahlung“ i.H.v. 100 Euro. Es ist unstreitig, dass zwischen uns kein Kaufvertrag wirksam zustand gekommen wurde. Zwar kann ein Kaufvertrag auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Nach Rechtsprechungen reicht aber allein eine Anzahlung für den Vertragsabschluß nicht aus, weil gesetzlich hierfür keine Rechtsfolge durch Anzahlung vorgesehen ist.
Es kann auch dahinstehen bleiben, ob ein Kaufvertrag überhaupt durch die „Anzahlung“ wirksam zustand gekommen kann. Vorsorglich erkläre ich hier gemäß §119 BGB die Anfechtung des „Kaufvertrages“ vom 02.11.2007.
Am 02.11.2007 habe ich bei Ihnen eine Kleidung gesucht. Dabei wurde mir erklärt, dass mir durch die geleistete „Anzahlung“ i.H.v. 100 Euro gesichert werden soll, die streitgegenständliche Kleidung später immer mit dem damals angegebenen Preis kaufen zu können. Ich ging jedenfalls davon aus, dass ich hiervon ohne Weiteres wieder Abstand nehmen kann und die „Anzahlung“ wieder zurück bekommen soll. Am 15.11.2007 wurde mir jedoch erklärt, dass ein Kaufvertrag schon durch die „Anzahlung“ zustand gekommen wurde.
Meine Irrtumsanfechtung erfolgt nur vorsorglich für den Fall, wenn der Kaufvertrag durch die „Anzahlung“ wirksam zustand gekommen werden soll. Nach §119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es nach §142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Daher bitte ich Sie um Rückzahlung der von mir geleisteten „Anzahlung“ i.H.v. 100 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
[ 本帖最后由 太有才了 于 2007-11-16 10:27 编辑 ] |
|