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Betreff: >Aufenthalserlaubnis
von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Jeremias Mameghani, Düsseldorf, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Medizinrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Eherecht, Ausländerrecht.
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Sehr geehrte xxxxxx
ich bedanke mich für die gestellte Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie haben gemäß § 31 Aufenthaltsgesetz einen Anspruch auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis im Falle einer Scheidung, wenn die Ehe seit mindestens 2 Jahren in der BRD bestanden hat. Dies ist nach Ihrer Darstellung der Fall. Diese verlängerte Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen dann auch, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Selbstverständlich können Sie dann auch Ihren Wohnort wechseln.
Ich hoffe, Ihre Frage nunmehr hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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[ 本帖最后由 chrisguan 于 2008-1-10 18:38 编辑 ] |
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