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http://www.eda.admin.ch/eda/de/h ... /vissao/schsao.html
Einreisegesuch (Visum) für Inhaber eines Schengen-Visums
Das Visum für die Schweiz muss im Residenzland beantragt werden. Ausnahmsweise kann ein Gesuch bei einer konsularischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Es dauert mindestens 24 Stunden um das Visum auszustellen. Folgende Unterlagen müssen dem Generalkonsulat oder der Botschaft vorgelegt werden:
* Reisepass mindestens noch 3 Monate gültig
* Schengen-Visum mit mehreren Einreisen (multiple)
* 1 Passfoto
* 1 Visum Formular
* Gebühr für die Bearbeitung des Visumantrags : € 36.00 in bar. Die Bearbeitung beginnt ab der Entgegennahme des vollständig ausgefüllten Formulars "Visumantrag für die Schweiz" und der angeforderten Belege durch die Vertretung. Diese Gebühr wird bei formloser Verweigerung des Visums nicht zurückerstattet.
* Für Geschäftsreisen: Einladung (Fax, Brief) der Firma in der Schweiz
* Für Besuchsreisen: Einladung (Fax, Brief) des Gastgebers plus Kopie Ausweis (Pass)
* Für Touristen: Hotelreservation, Buchungsbestätigung oder Fahrkarten
* Für Touristen und Besuchsreisen werden je nach Fall zusätzlich noch folgende Unterlagen verlangt: Rückflugticket ins Residenzland, Reiseversicherungsnachweis für den Aufenthalt in der Schweiz, Verpflichtungserklärung des deutschen Gastgebers, Kopie letzte Lohnabrechnung.
Die konsularische Vertretung kann jederzeit weitere Unterlagen verlangen. Das Visum wird nur für eine kurze Zeitdauer und eine Einreise ausgestellt. Es wird nicht erteilt, wenn die Gründe für den Antrag nicht klar ersichtlich oder wenn die Unterlagen unvollständig sind. Das nächste Visum muss zwingend im Residenzland beantragt werden. |
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