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只要符合条件就可以免的。
Gebührenbefreiung
Aus sozialen Gründen können Behinderte und Personen mit geringem Einkommen von der Gebührenzahlung befreit werden. Allerdings immer nur auf Antrag und nie rückwirkend! Wer zum folgend genannten Personenkreis gehört, sollte deshalb nicht einfach die Gebührenzahlung unterbrechen oder einstellen, sondern sofort einen entsprechenden Antrag bei der GEZ stellen:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt,
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
BAFÖG-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben,
Sonderfürsorgeberechtigte,
Blinde und stark sehbehinderte Menschen (Sehbehinderung mind. 60%),
Taube und stark hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
Behinderte Menschen (Grad der Behinderung 80%),
Pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Bedingungen.
Schüler und Studenten sind demnach nicht automatisch von den Rundfunkgebühren befreit, selbst wenn sie noch von ihren Eltern unterstützt werden! |
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