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首先我帮助人的态度是不太对,过于急躁,我的专业知识我从来没有满意过,我承认不过硬。
飞往那里兄弟(姐妹)的心情我可以理解,如果你有空可以给我更详细的有关资料,
因为我见过的假药,或者名不符实的药是在太多。。。。。。
这也可以说是丑话说在前头,提醒大家注意相关条文,最终是为病人着想。
我只针对事,不针对人,言语不当之处,请包涵。
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
§ 3a
Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten......
§ 11
(1) 1Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
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1.mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf,
2.mit Angaben, daß das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das andere Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird,
3.mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,
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6.mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind,
7.mit einer Werbeaussage, die geeignet ist, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen,
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11.mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,
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§ 12
(1) 1Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen, die Werbung für Arzneimittel außerdem nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt B dieser Anlage aufgeführten Krankheiten oder Leiden beim Tier. 2Abschnitt A Nr. 2 der Anlage findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
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Anlage (zu § 12)
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß § 12 nicht beziehen darf
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2599
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1.Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
2.bösartige Neubildungen,
3.Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4.krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts |
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