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萍聚头条

楼主: marc2005

魅族 Cebit 摊位被德国当局关闭

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发表于 2008-3-6 12:14 | 显示全部楼层

看样子mp3是要收专利费的

zt

2008-03-06 09:24:01 新浪网友 IP:221.4.214.*(广东)
以下是MEIZU CEO J.Wong的回复:
以下是引用J.Wong在2008-3-5 23:37:00的发言:
此事和水果无关,另外也没有收我们的设备及宣传资料.

2008-03-06 09:23:18 新浪网友 IP:221.4.214.*(广东)
以下是MEIZU CEO J.Wong的回复:
以下是引用J.Wong在2008-3-5 23:17:00的发言:
我很气愤~~由于m8还没有申请mp3专利,虽然我们申明现在的工程样机及开发版不支持mp3格式,使用的音乐铃声均为wma格式,所有的宣传资料也没出现 mp3格式,但今天魅族的工作人员被德国警方不由分说的叫去问话(意大利SISVEL公司申请),以导致今天魅族的展台暂时休息到下午4点才重开,此次事件我们还在继续交涉之中
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2008-3-6 13:24 | 显示全部楼层
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发表于 2008-3-6 15:08 | 显示全部楼层
想问下,专利是有时间限制的吧?!
有的话,多长时间?
要不什么火药,指南针的什么,老外应该要交钱的!
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发表于 2008-3-6 15:30 | 显示全部楼层
中国的

专利的保护是有时间限制的,发明专利为二十年,实用新型和外观专利都是十年,从申请日开始计算
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发表于 2008-3-6 15:52 | 显示全部楼层
恐怕不统一的吧。阿司匹林一百多年了,但专利应该还是在拜尔。
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发表于 2008-3-6 15:58 | 显示全部楼层
wiki

Ende des Patentschutzes  [Bearbeiten]Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt laut § 16 PatG[27], Art. 63(1) EPÜ 20 Jahre ab Anmeldedatum. Gemäß § 16a PatG[28], Art. 63(2) b) EPÜ i. V. m. VO (EWG) Nr. 1768/92 kann allerdings für Erfindungen, die erst nach aufwändigen Zulassungsverfahren (vor allem klinische Studien bei Arzneimitteln) wirtschaftlich verwertet werden können, ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden, das die Patentlaufzeit dann um maximal fünf Jahre verlängert.

Ein Patent läuft durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr (Jahresgebühr) vorzeitig aus, so dass es von diesem Zeitpunkt an (ex nunc) nicht mehr existiert. Ein Patent kann auch dadurch erlöschen, dass der Patentinhaber seinen schriftlichen Verzicht gegenüber dem Patent- und Markenamt ausspricht.

Weiterhin kann ein Patent widerrufen oder für nichtig erklärt werden. So wurden sowohl nach dem Ersten Weltkrieg als auch nach dem Zweiten Weltkrieg sämtliche deutschen Patente für nichtig erklärt.

Auch Dritte haben die Möglichkeit, ein bereits erteiltes Patent anzugreifen.

Im Einspruchsverfahren kann jeder innerhalb von 3 Monaten (bei deutschen Patenten) oder innerhalb von neun Monaten (bei europäischen Patenten) nach Veröffentlichung der Patenterteilung gegen das Patent Einspruch erheben. Dieser ist schriftlich zu erklären und zu begründen (§ 59 (1) PatG; Art. 99 (1) EPÜ). Der Einspruch kann nur auf die in § 21 PatG bzw. Art. 100 EPÜ genannten Gründe gestützt werden, so etwa wenn die angemeldete Erfindung nicht patentfähig ist, nicht vollständig offenbart wurde, eine widerrechtliche Entnahme vorlag (nicht beim europäischen Patent) oder der ursprüngliche Patentantrag unzulässig erweitert wurde. Im Einspruchsverfahren hat jede Partei die eigenen Kosten zu tragen. Das Einspruchverfahren ist daher kostengünstiger als das nachfolgend erläuterte Nichtigkeitsverfahren.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist besteht nur noch die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage. Für die Nichtigerklärung eines wirksam erteilten Patents ist eine Klage vor dem Bundespatentgericht gegen den Patentinhaber notwendig. Als Nichtigkeitsgründe können gleichfalls die in § 21 PatG genannten Gründe angeführt werden, wobei hier zusätzlich die unzulässige Erweiterung gegen das ursprünglich erteilte Patent vorgebracht werden kann (§ 22 PatG). Auch die Nichtigkeitsklage gegen das europäische Patent wird - allerdings nur, soweit dessen Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland betroffen ist - vor dem Bundespatentgericht erhoben. Die in Art. II § 6 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen geregelten Nichtigkeitsgründe für das europäische Patent entsprechen fast vollständig denen für das deutsche Patent. Die Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren wird nach mündlicher Verhandlung gefällt und endet durch Urteil (§ 84 PatG). Über die Kosten des Verfahrens wird im Urteil entschieden, wobei im Grundsatz die Vorschriften der ZPO anzuwenden sind, so dass in aller Regel die unterliegende Partei neben den eigenen auch die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Gegen das Urteil des Nichtigkeitssenats des Patentgerichts kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung eingelegt werden (§ 110 (1) 1 PatG). Die Berufung ist beim Bundesgerichtshof schriftlich einzureichen und binnen eines weiteren Monats schriftlich zu begründen. Für beides ist die Vertretung durch einen (beliebigen) Rechtsanwalt oder Patentanwalt erforderlich.

Durch erfolgreiche Nichtigkeitsklagen können Schadenersatzforderungen aus Schutzrechtsverletzungen rückwirkend eliminiert werden.
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发表于 2008-3-6 18:07 | 显示全部楼层
mp3有快10年了,meizu的产品10年后在eu该又是条好汉了.哎,现在还是把国内市场搞搞好才重要.可以不用参加这些messe了,没什么大不了的.:cool:
不过10年后.不知道mp3还会流行吗?$考虑$
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