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Sorry, mein PC hat gerade Problem, ich kann nicht auf Chinesisch schreiben. Trotzdem schreibe ich hier etwas auf Deutsch. Hoffentlich werden dir meine Informationen helfen.
Also zum Thema: Meiner Meinung nach sollst du dich besser um einen Arbeitserlaubnis beantragen, es liegt einfach an deiner Firma, wenn deine Firma zu dem Auslandsamt sagt, dass sie dich als Angestellte einstellen möchten, kriegst du bestimmt einen Aufthaltgenehmigung für Angestellte. Ansonst kannst du prinzip nur eine Aufthaltsgenehmigung für Auszubildende. D.h. ähnlich wie ein Studendenvisum, aber du darfst länger als 90Tage arbeiten, allerdings nur bei deiner jetzigen Firma. Du darfst keine andere Tätigkeiten haben.
Mein Fall ist ähnlich. Aber ich habe mich in China um einen Studienplatz mit der Ausbildung bei einer deutschen Firma beworben und habe den Platz gekriegt. D.h. ich studiere jetzt, aber ich mache zur Gleichzeit auch ne Ausbildung in einer Firma, die Firma bezahlt alle Kosten des Studiums, und ich kriege noch ein bisschen Geld fürs Leben. Auf meinem Fall musste ich mich in China ein Visum beantragen, ansonst konnte ich gar nicht kommen. So habe ich zum Schluss einen Aufenthaltsgenehmigung als Student gekriegt, aber eine besondere Genehmigung dazu, dass ich länger als 90 Tage im Jahre arbeiten darf. |
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