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萍聚头条

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请教有关德国公民赴中国旅游签证的问题,万分感谢!

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发表于 2008-4-16 15:24 | 显示全部楼层 |阅读模式

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向各位问安!

土生土长的德国公民想于7月29日至8月10日赴中国旅游,据这位公民说现在赴中国的旅游签证有了新政策:必须在德国当地预订好所住中国酒店才能签证,据说还必须是通过德国当地中介或者旅行社预定指定酒店才可以。

不知各位对此新政策了解吗?或者这只是旅行社的敛财行为?或者只是奥运期间的政策?麻烦各位大侠指教!小女拜谢了!$送花$
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发表于 2008-4-16 19:22 | 显示全部楼层
帮顶!我也有听说现在签证政策有变,出公差还要邀请信了什么的,不知道真的假的啊。快奥运了,我觉得不应该弄这么复杂吧。也想知道个准确消息。呵呵$送花$
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 楼主| 发表于 2008-4-17 13:46 | 显示全部楼层
谢谢帮顶!似乎还没人指教一下呢~~没关系,再等等好了,昨天我有打法兰克福领事馆的签证咨询电话,那个难打阿~等了半天也没挤进去,所以放弃了~~~麻烦内行多多指教呀!:)
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发表于 2008-4-17 18:57 | 显示全部楼层
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发表于 2008-4-17 22:47 | 显示全部楼层
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持有德国护照请注意

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China  

2008/04/14  
Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in München ist zuständig für die Visaangelegenheiten seines Konsularbezirks Freistaat Bayern. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise zur Visabeantragung wie folgendes:

A. Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens noch 6 Monate abläuft, und mindestens eine leere Seite für die Visum-Beantragung

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit  einem Lichtbild

3. Flugtickets(Hin- und Rückflug), Hotel-Buchung bzw. -Bestätigung der jeweiligen Zielorte in China

4. Antragsteller(Deutsche und Ausländer), die ihre Familienangehörigen in China besuchen möchten, haben darüber hinaus eine Bestätigung für die familiären Beziehungen beifzufügen(vom Standesamt)

5. Einladung  von den jeweiligen zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Unternehmen und Institutionen der VR China für das Geschäftsvisum     (in Original)

6. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen  Experten und offizielle Einladung von den kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für das Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

7. Zulassungsschreiben der chinesischen Hochschulen und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

8. Für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis (in Original und Kopie ) in Deutschland erforderlich. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt  werden.

B. Visagebühr ( nur in Bargeld )

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

1.a. Visum, einmalige Einreise
pro Person     20 Euro

1.b. Visum, zweimalige Einreise                                 
pro Person        30 Euro

1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
pro Person     40 Euro

1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
pro Person     60 Euro


2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit

2.a. Visum, einmalige Einreise      
pro Person     30 Euro

2.b. Visum, zweimalige Einreise
pro Person     50 Euro

2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate   
pro Person     70 Euro

2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr  
pro Person     100 Euro


3.

Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner   
pro Person     90 Euro

Gruppenvisum für US-Amerikaner     
pro Person 75 Euro


4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )
pro Person     30 Euro

4.b. innerhalb von 2 Arbeitstagen
pro Person     20 Euro


C. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Express-Bearbeitung ist für Bürger der Vereinten Staaten von Amerika nicht möglich.

Der Antrag mit erforderlichen Papieren darf frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Der Antrag eines Visums per Postweg wird nicht angenommen.

Die Richtigkeit aller im Visum eingetragenen Daten muss bei der Abholung vom Antragsteller oder seiner Vertretung gründlich geprüft werden. Eine spätere Beanstandung wird nicht anerkannt.

Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise  möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Für die Reise mit eigenem Fahrzeug nach China hat der Reisender an einer Reisegruppe teilzunehmen und  eine schriftliche Sondergenehmigung durch ein chinesisches Reisebüro zu beantragen.

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Sonstiges:  Das Formular steht auch auf unserer Homepage http://munich.china-consulate.org zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen, wofür der Antragsteller oder seine Vertretung selbst Verantwortung zu tragen hat.

D. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Falsche, irreführende oder unvollständige Angabe des Antragstellers könnte die Ablehnung eines Antrags sowie den Storno ( die Löschung) des ausgestellten Visums zur Folge haben. Alle dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Kosten hat der Antragsteller selbst zu tragen.

Die Konsularabteilung des Generalkonsulats der VR China in München      

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Roman Str.107                                    

80639 München     

Tel: 089-17301612

Fax: 089-17301619

Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00
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