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持有德国护照请注意
Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China
2008/04/14
Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in München ist zuständig für die Visaangelegenheiten seines Konsularbezirks Freistaat Bayern. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise zur Visabeantragung wie folgendes:
A. Erforderliche Papiere:
1. Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens noch 6 Monate abläuft, und mindestens eine leere Seite für die Visum-Beantragung
2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild
3. Flugtickets(Hin- und Rückflug), Hotel-Buchung bzw. -Bestätigung der jeweiligen Zielorte in China
4. Antragsteller(Deutsche und Ausländer), die ihre Familienangehörigen in China besuchen möchten, haben darüber hinaus eine Bestätigung für die familiären Beziehungen beifzufügen(vom Standesamt)
5. Einladung von den jeweiligen zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Unternehmen und Institutionen der VR China für das Geschäftsvisum (in Original)
6. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von den kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für das Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
7. Zulassungsschreiben der chinesischen Hochschulen und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
8. Für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis (in Original und Kopie ) in Deutschland erforderlich. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
B. Visagebühr ( nur in Bargeld )
1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger
1.a. Visum, einmalige Einreise
pro Person 20 Euro
1.b. Visum, zweimalige Einreise
pro Person 30 Euro
1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
pro Person 40 Euro
1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
pro Person 60 Euro
2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit
2.a. Visum, einmalige Einreise
pro Person 30 Euro
2.b. Visum, zweimalige Einreise
pro Person 50 Euro
2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
pro Person 70 Euro
2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
pro Person 100 Euro
3.
Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner
pro Person 90 Euro
Gruppenvisum für US-Amerikaner
pro Person 75 Euro
4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung
4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )
pro Person 30 Euro
4.b. innerhalb von 2 Arbeitstagen
pro Person 20 Euro
C. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Express-Bearbeitung ist für Bürger der Vereinten Staaten von Amerika nicht möglich.
Der Antrag mit erforderlichen Papieren darf frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Der Antrag eines Visums per Postweg wird nicht angenommen.
Die Richtigkeit aller im Visum eingetragenen Daten muss bei der Abholung vom Antragsteller oder seiner Vertretung gründlich geprüft werden. Eine spätere Beanstandung wird nicht anerkannt.
Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
Für die Reise mit eigenem Fahrzeug nach China hat der Reisender an einer Reisegruppe teilzunehmen und eine schriftliche Sondergenehmigung durch ein chinesisches Reisebüro zu beantragen.
Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.
Sonstiges: Das Formular steht auch auf unserer Homepage http://munich.china-consulate.org zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.
Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.
Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen, wofür der Antragsteller oder seine Vertretung selbst Verantwortung zu tragen hat.
D. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Falsche, irreführende oder unvollständige Angabe des Antragstellers könnte die Ablehnung eines Antrags sowie den Storno ( die Löschung) des ausgestellten Visums zur Folge haben. Alle dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Kosten hat der Antragsteller selbst zu tragen.
Die Konsularabteilung des Generalkonsulats der VR China in München
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Roman Str.107
80639 München
Tel: 089-17301612
Fax: 089-17301619
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