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发表于 2008-5-27 17:25
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网上找了点资料,贴出来给大家看看:
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung ist das - in der Regel zeitlich begrenzte - Ausleihen eines Arbeitnehmers zur Arbeit in dem Betrieb eines Dritten, des "Entleihers". Statt von Arbeitnehmerüberlassung spricht man auch von Zeitarbeit oder von Leiharbeit. Bei Arbeitnehmerüberlassung fallen Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung auseinander: Der Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers besteht mit dem Verleiher, die Arbeitsleistung erfolgt bei dem Entleiher.
Zeitarbeit im Sinne von Arbeitnehmerüberlassung ist daher nicht mit einer Befristung von Arbeitsverhältnissen zu verwechseln. Wer als "Zeitarbeitnehmer" tätig ist, d.h. als Leiharbeitnehmer, muss nicht unbedingt einen "Zeitvertrag" haben, d.h. einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag.
Bei der üblichen Zeit- bzw. Leiharbeit handelt es sich um gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, d.h. der Verleiher überlässt seine Arbeitnehmer nicht "einfach so" aus Gefälligkeit oder in einem Ausnahmefall an einen anderen Arbeitgeber, sondern verdient damit sein Geld, indem er nämlich vom Entleiher Geld verlangt.
Bei der gewöhnlichen (gewerblichen) Arbeitnehmerüberlassung besteht daher auch ein (Personalservice-)Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher, der die entgeltliche Überlassung von Arbeitskräften zum Gegenstand hat. Anders als bei der Arbeitsvermittlung, die mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags beendet ist, sind die Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher (in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber) und Leiharbeitnehmer und die zwischen Verleiher (in seiner Eigenschaft als Personalservice-Anbieter) und Entleiher auf Dauer angelegt.
http://www.hensche.de/Rechtsanwa ... uch_Leiharbeit.html |
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