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我的一个朋友跟我说:
作为外国留学生/外国人,我们只是跟外管局有关系,我们的签证居留都是直接由外管局管的,所以申请工作签证先递交到外管局,事实上他们什么都不做,只是接收,然后寄给/送给劳动局,那么劳动局是进一步审核该工作岗位是否合适外国人?工资要求啊等等~~,
一旦劳动局批准你可以工作,这个时候会转回给外管局,然后你才可以在外管局拿到工作签证~
需要特别说明一下的是第18条第(1)点和第(3)点。第(1)点说:要根据德国这个经济地点的要求,考虑到劳动市场的状况和“有效地与失业作斗争的要求。”(dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekaempfen.)在德国找过工作的外国人多半知道,假如有一个企业要你,劳动局会对你说,他们需要一个月的时间,看看该工作位置是否有合适的德国人来占据。实际上,这是在外国人法执行条例里规定了的。很显然,这个规定将延续下去。如果你找的工作要求不是那么高,或者不是那么独特,当然就存在这个饭碗最后拿不到的可能性。
§ 18 Beschäftigung(1) 1Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. 2Internationale Verträge bleiben unberührt.
(2) 1Einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. 2Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.
(3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.
(4) 1Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist. 2Im begründeten Einzelfall kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erteilt werden, wenn an der Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
(5) Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 2 und § 19 darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
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