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刚刚在 Deutsche Rentenversicherung的官方网站上找到的:
Die Sozialversicherungsabkommen begünstigen in erster Linie nur die Staatsangehörigen der Abkommensstaaten. Sie können aber - je nach Abkommen - auch auf andere Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Abkommensstaaten besitzen, Anwendung finden.
Ein besonderes Abkommen hat die Bundesrepublik Deutschland mit der
Volksrepublik China
geschlossen. Hierbei handelt es sich um ein „Entsendeabkommen“. Es sieht vor, dass für Arbeitnehmer, die von ihrem Unternehmen vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigt werden, eine Doppelversicherung und damit die doppelte Beitragsbelastung zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung vermieden wird. Weitere Regelungen, zum Beispiel zum Erwerb von Rentenansprüchen oder zur Zahlung von Renten, enthält das Abkommen nicht. Das Abkommen ist am 4.4.2002 in Kraft getreten. |
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