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办过来两三个月不难,但家庭团聚就不容易了。请注意红字部分。
In Buchst. c wird für den Familiennachzug zu Forschern keine voraussichtliche Mindestdauer
des Aufenthalts gefordert. Eine solche wäre nach Art. 7 Abs. 2 der Forscherrichtlinie unzulässig. Der
Ehegatte eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigten, der
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG besitzt, besitzt einen Rechtsanspruch auf Nachzug, wenn
die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, § 30 Abs. 1
Satz 1 3 Buchst. f).
-Ansonsten ist der Anspruch auf Ehegattennachzug daran gebunden, dass die Ehe bereits bei der Erteilung
der Aufenthaltserlaubnis bestand und die Dauer des Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird
(§ 30 Abs. 1 Satz1 Nr. 3 Buchst. e) oder der Stammberechtigte seit zwei Jahren über eine
Aufenthaltserlaubnis verfügt, deren Verlängerung nicht nach § 8 Abs. 2 ausgeschlossen wurde oder die
spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht ausgeschlossen ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst.
d).Von den über den Besitz der Aufenthaltserlaubnis hinausgehenden Voraussetzungen kann nach § 30
Abs. 2 Satz 2 abgesehen werden.
anyway,祝你幸福,祝你顺利 |
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