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Brief 1.
ich soll einen Termin mit Ihnen zur Abrechnung der Nebenkosten haben. Die Gründe dafür sind wie folgt zu schreiben:
1. Nach §3 Abs. 3, a. des Vertrags vom 22.01.2008 zwischen uns sollen die Nebenkosten unverzüglich abgerechnet und gleichmäßig auf die Mieter verteilt (Falls Nachzahlungen dafür auftreten sollten, werden diese gleichmäßig auf die Mieter verteilt, ebenso falls Kosten zurückerstattet werden sollten).
2. Die Mieter zahlen die unterschiedlichen Nebenkosten voraus.
Ich will von 24.09.2008 bis 28.09.2008 in Passau sein. Deshalb wäre es besser, wenn dieser Termin dazwischen bestehen kann. Vielen Dank im Voraus !
Darüber hinaus sollte der bestimmte Betrag (meiner Meinung nach 50 Euro) von Miete für August abgezogen werden, weil die schlechte Gegenleistung vorliegen würde, z.B. die negative Veränderung der Situation der Küche und die Störung aus dem Treppenhaus. Wenn Sie keinen Widerspruch dazu hätten, sollten Sie mir diesen Abzugsbetrag unverzüglich zurück überweisen. Weil ich Ihnen die Miete für August rechtzeitig überwiesen hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Brief 2. (auch Antwort 1)
wie vor einigen Monaten angekündigt, kontaktierte ich die Stadtwerke und den Wohnungsbesitzer bereits am Anfang der Entstehung unseres Vertrags. Bezüglich der Nebenkosten habe ich sowohl von den Stadtwerken als auch von Herrn K. den Bescheid gekriegt, dass sie die Nebenkostenabrechnungen frühestens gegen Ende Oktober geben können. Da ich in der Hinsicht von den genannten Organen abhängig bin, kann ich dadurch Ihren Wunsch nicht erfüllen. Aber wenn Sie davon einen schriftlichen Beweis brauchen, dass ich selbst die Nebenkostenabrechnungen erst in den nächsten Monaten kriege, kann ich Ihnen das von dem Wohnungsbesitzer evtl. Stadtwerke vorliegen, um rechtliche Konfrontationen zu vermeiden. Sie müssen hier nicht die juristische Grundlage von Norddeutschland in Augen betrachten, sondern die von Bayern.
Was Ihre zweite Forderung betrifft, finde ich sie nicht berechtigt, dadurch werde ich den gewünschten Betrag nicht zurückerstatten. Gründe dafür: Eine angemessene Gegenleistung liegt vor. Was die Küche betrifft, kam es eben nur zu einem Ersatz von alten Küchengegenständen. Statt des alten Kühlschrankes habe ich noch am selben Tag (28.08.2008) einen anderen Kühlschrank mit Gefrierfach besorgt, genauso wie eine Kochangelegenheit, Tisch und Schränke. Das kann ich im Falle von einer rechtlichen Konfrontation auch mit Zeugen unter Beweis stellen. Die Ersatzkosten haben Sie nicht betroffen und die habe ich alleine getragen. Dadurch können Sie uneingeschränkt kochen und Lebensmittel sicher und kühl lagern. Ihren Wunsch fände ich berechtigt, wenn ein Ersatz nicht vorhanden wäre. Alles, was im Vertrag steht, wurde Ihnen gesichert. Außerdem finde ich Ihre Forderung auch aus einem weiteren Grund nicht berechtigt : Sie haben auch solche Küchenausstattungen gebraucht, die meinen Privatbesitz bilden und gar nicht zu der WG gehören oder sogar in unserem Mietvertrag gesichert wurden. Ich habe Ihnen aber trotzdem ermöglicht, sie mitzubenutzen. Solche Gegenstände sind unter anderem eine Mikrowelle, Wasserkocher, Toaster, Geschirre, Gläser usw. und Badezimmerausstattung (wie Schränke). So bitte ich Sie darauf Rücksicht zu nehmen und nicht unberechtigt finanzielle Forderungen an mich zu stellen.
Was das Treppenhaus betrifft, entstanden die Schäden wegen Randalierer, die ich persönlich aufgehalten habe. Bei diesem Randalieren waren Sie selbst auch dabei (Party am 31.08 auf dem dritten Stockwerk, rechts) und Sie sind mir nicht zu Hilfe gekommen, diesen Vandalismus zu verhindern. Außer mir hat dagegen keiner was gemacht, so finde ich Ihre Forderung erneut nicht berechtigt. Außerdem könnte auf dieser Grundlage in dem Wohnblock jeder 50 € zurückfordern, was der Wohnungsbesitzer nicht erfüllen kann und/oder (vollkommen berechtigt) will. Ich bitte Sie erneut höflichst darum, bei einem Geschäftsanliegen sachlich zu bleiben und das Private von dem Geschäftlichen zu trennen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit den besten Grüßen
Brief 3 (auch Antwort 2)
ich bedanke mich für Ihre Antwort. Für uns kann der Termin zur Abrechnung der Nebenkosten nicht zu vereinbaren sein, trotzdem müssen Sie mir die Belege der Abrechnung der Nebenkosten unverzüglich senden. Das ist sehr wichtig, weil die Nachzahlung oder Erstattung davon unserem Vertrag nach vorliegen muss und gleichmäßig auf die Mieter verteilt werden soll, so wie jeder Mieter bei Vorauszahlung der Nebenkosten gerecht behandelt werden sollte. Das ist wohl nicht der Fall. Ich frage auch mich, wie Gas oder Öl, Strom und Wasser abgerechnet werden sollen. Alle Bewohner in Haus oder jede Wohnung alleine?
Wie im E-Mail geschrieben sollte die Gegenleistung in Küche so gleich wie früher (keine negative Veränderung) angeboten werden. Aber jetzt möchte ich in Küche essen, dann müsste ich mein Essen mit gebeugtem Rücken (90 Grad) kochen und später so sicher stehen, dass das mit Hand müde behaltene Geschirr fest sein müsste und das Essen eilig gegessen werden müsste. Ist das angenehm und gesund? Es ist wahr, dass es keinen Esstisch und keinen Backofen in Küche mehr gibt. Darüber hinaus wurde in unserem Vertrag die Mitbenutzung der Mietgegenstände (Wasserkocher in Küche, Bad…) vertraglich vereinbart, sonst hätte ich diesen Vertrag nicht unterschreiben können.
Ich kann etwas nicht verstehen, das Sie im E-Mail geschrieben haben, z.B. "..., entstanden die Schäden wegen Randalierer, die ich persönlich aufgehalten habe. Bei diesem Randalieren waren Sie selbst auch dabei (Party auf dem dritten Stockwerk, rechts) und Sie sind mir nicht zu Hilfe gekommen, diesen Vandalismus zu verhindern. Außer mir hat dagegen keiner was gemacht, so finde ich Ihre Forderung erneut nicht berechtigt.`` Tatsachen sind wie folgt:
1. Ich war kein Randalierer! Und ich hatte Ihnen Bescheid gesagt über die Schäden. Mir ist klar, dass Sie keine Hilfe dafür von mir eingefordert hatten, aber außer eine Erwachsenerin zu suchen, die verschwunden war.
2. Diese Schäden haben vorgelegen und der Hausmeister hatte sich bei Polizei angemeldet hatte, so wie von *** berichtet.
3. Die Störung aus Treppenhaus ist wirklich und bringt mir Angst.
Deshalb bestehen die negativen Veränderungen. Es ist berechtigt, dass die negativen Veränderungen von Vermieter kompensiert werden müssen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis dafür!
Mit freundlichen Grüßen
Brief 4 (auch Antwort 3)
Sie sollten sich an die Wahrheit halten. Im Vertrag stand nicht, dass Sie meine privaten Gegenstände, wie Wasserkocher usw. mitbenutzen können. Bevor Sie eingezogen sind, haben sie davon gar nicht Bescheid gewusst, dass sie in der genannten WG existieren. Da ie wegen meiner Großzügigkeit Extrasachen genossen haben, können Sie etwas Dankbarkeit nachweisen.
Was das Randalieren betrifft, hätte man was machen müssen, um das zu verhindern, damit der Fall im Treppenhaus verhindert wird. Da das viele gesehen haben, war ich die Person, die das ganze Toben verhindert hat und nicht der Hausmeister, falls Sie es wollen, kann ich das gerichtlich auch beweisen. Sie hätten außer mir auch was machen können, damit das Treppenhaus nicht in den Zustand kommt. Außerdem habe ich nicht gesagt, dass Sie randaliert haben, sondern die Randalierer, aber daran halte ich mich, dass Sie auch genauso mutig hätte sein können, wie ich, also das Ganze zu stoppen.
Was die ganzen Kosten betrifft, habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Rechnungen erst vorliegen werden, also auch wenn Sie Ihren Wut an mir rauslassen wollen, kann ich die früher nicht geben. Ich hätte die auch gerne, dann könnte ich endlich die ganzen Abrechnungen loswerden. Wenn Sie wollen, können Sie auch gerne zum Anwalt gehen, aber ich glaube nicht, dass er Rechnungen von mir einfordern würde, die ich noch nicht habe. Später können Sie sie haben. Das betrifft auch die anderen Bewohner, dadurch sind alle GLEICH behandelt.
In dem Weiteren bin ich erst bereit, auf Ihre Mails und Drohungen zu reagieren, wenn Sie sachlich sind, wenn dies nicht der Fall ist, lasse ich Sie außer Acht. Ich glaube nicht, dass Sie mit diesem arroganten, kindlichen Kommunikationsstil was bei mir oder bei anderen erreichen. Eins können Sie sicher sein, die Abrechnungen kriegen Sie bereits ich alle Rechnungen habe. Solange ich sie nicht habe, betone ich zum letzten Mal, kann ich sie nicht vorliegen. Außerdem sollten Sie bitte darauf achten, dass Sie meine Worte sprachlich korrekt lesen, weil ich glaube, dass Sie die meisten Sachen, die ich Ihnen geschrieben habe, nicht / nur zum Teil oder falsch verstanden haben. das kann ein Sprachlehrer oder ein Muttersprachler auch unter Beweis stellen und dafür bin ich nicht verantwortlich.
Mit Gruß,
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