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被o2恶心的受不了了,写给O2的信讨公道,请大家帮忙看看,修改修改。
谢谢。
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einwendung gegen Ihre Rechnung vom 26.08.2008 (rechnungsnummer 1938XXXXXX), die ich erst am 26.08.2008 bekommen habe. Vorsorglich erkläre ich hier gemäß §119 BGB auch Anfechtung meiner Willenserklärung bei der Verlängerung des Vertrags (0179XXXXXXX auf Genion L Aktion) vom 03.08.2008, wenn in der Rechnung kein Fehler festgestellt und korrigiert werden muss.
Ich bin schon seit 6 Jahren O2-Kunde. Am 03.08.2008 versuchte ich meinen O2-Vertragverlängerung für Handynummer 0179 XXXXXXX, aber wegen die schlechte Angebot von Ihre Kolleg bei O2 shop habe ich schon gleichzeitich die Vertragverlängerung bei O2 shop abgelehnt. Dabei wurde mir erklärt, dass ich im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliche Kosten bekommen muss.
Nach Ihrer o.g. Rechnung wurde aber jetzt festgestellt, dass ich für diese Vertragverlängerung eine Gebühr von 25 Euro/Monat bezahlen muss, obwohl ich die Verlängerung gar nicht bestelle. Außerdem ist die Vertragverlängerung sicherlich ohne Unterschrift von mir. Daher bitte ich Sie um Überprüfung.
Meine Irrtumsanfechtung erfolgt nur vorsorglich für den Fall, wenn nach Ihren Überprüfung kein Fehler in der Rechnung bzw. Tarif bezüglich der o.g. Gebühren festgestellt werden sollte. Nach §119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es nach §142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen |
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