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你不用支付他,这是过分要求。以下是在网上找到的一个法院判决。
Ein Mieter muss die Raufasertapete beim Auszug nicht grundsätzlich erneuern. Ist die Tapete noch gut in Schuss, kann sie mindestens drei Mal überstrichen werden, bevor sie von der Wand abgekratzt und ersetzt werden muss, entschied das Amtsgericht Münster. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob das Neutapezieren ausdrücklich schriftlich im Mietvertrag vereinbart gewesen sei. Solch ein Passus sei juristisch ohnehin unwirksam, weil er den Mieter unangemessen benachteilige. Im konkreten Streitfall hatte der Eigentümer die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen recht eng ausgelegt. Seiner Auffassung nach bedeutet das Hinterlassen der Wohnung "in einwandfreiem Zustand", dass Wände und Decken mit Raufaser komplett neu tapeziert werden müssten. Der Mieter argumentierte dagegen, dass die Raufaser keineswegs übermäßig abgenutzt sei und ein Übermalen daher ausreiche. Die Richter schlossen sich der Meinung an und gestatteten ein einfaches Überstreichen.
AG Münster, 49 C 774/97 Quelle: Focus Online |
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