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Die Gesundheitsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Ab dem 35. Lebensjahr ist alle 2 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung auf Kosten der Krankenkasse möglich. Diese hat zum wesentlichen Ziel die Früherkennung von Herz- und Stoffwechselerkrankungen, insbesondere der Zuckerkrankheit.
Zusätzliche Untersuchungen
Folgende zusätzliche Untersuchungen sind keine Kassenleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden:
Eine Gesundheitsuntersuchung zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr.
Eine jährliche Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr. Sofern diese gewünscht wird, kann sie im Wechsel mir der zweijährlichen Untersuchung der Krankenkassen erfolgen.
Überprüfung des Impfstatus
Außerdem sind alle Untersuchungen die ohne konkreten Anhalt für das Vorliegen einer Gesundheitsstörung durchgeführt werden, keine Kassenleistung. Dazu gehören z.B.:
Ultraschalluntersuchungen innerer Organe
Ruhe- und Belastungs-EKG
Laboruntersuchungen, z. B.:
Blutbild, Nierenwerte, Leberwerte, Blutfette, PSA, Schilddrüsenhormone, Geschlechtshormone, Metalle (z.B. Quecksilber, Selen), Nachweis von Blut im Stuhl, Knochenabbauprodukte im Urin.
Mit diesem erweiterten medizinischen Leistungen, die einen unbestreitbaren persönlichen Nutzen haben, sollte verursacht werden, dem individuellen Gesundheitsvorsorgebedarf vieler Patienten gerecht zu werden.
Gespräch mit Ihrem Arzt
Diese Vorweginformation ersetzt nicht das Gespräch mit Ihrem Arzt, der Ihre Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen beantworten wird. |
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