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本帖最后由 buberry 于 2009-11-16 14:42 编辑
Wann kommt es zum Verfall der Punkte in Flensburg?
http://www.kba.de/cln_007/nn_125 ... ode.html?__nnn=true
http://www.ramom.de/rechtsthemen ... nsburg-verfall.html
Immer wieder stellt sich die Frage, wann Punkte in Flensburg dem Verfall unterliegen. Von einem Verfall der Punkte Flensburg kann man nicht sprechen. Die Punkte in Flensbug verfallen nicht. Sie unterliegen einer Tilgungsfrist. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte in Flensburg nicht mehr berücksichtigt, wenn keine neue Tat im Register eingetragen wird, die vor dem Ende der Tilgungsfrist begangen wurde. Es muß hinsichtlich des Verfalls der Punkte in Flensburg also unterschieden werden.
Statt des Verfall spielen Tilgung - wie erwähnt - und Löschung der Punkte in Flensburg eine Rolle. Einen Verfall von Punkten in Flensburg gibt es so also nicht. Prinzipiell werden Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren endgültig aus dem Register gelöscht. Dies gilt nur, wenn keine neuen Punktehinzugetreten sind. Es ist also nicht so, dass die Punkte aus der Tat einfach dem Verfall unterliegen, es dürfen keine neuen Punkte hinzu kommen, nur dann werden sie getilgt und dann gelöscht. Warum liegt zwischen Tilgung und Löschung noch ein Jahr? Wird ein Punkt in Flensburg z. B. am 01.10.2000 wirksam, wird er zwei Jahre später getilgt und drei Jahre später gelöscht. Kommt es am 01.08.2002 - also innerhalb der zwei Jahre - zu einer neuen Tat, die einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, kann es dazu kommen, dass dieser erst nach Ablauf der zwei Jahres Frist in Flensburg engetragen wird, weil Flensburg vorher keine Kenntnis von der Tat und dem einzutragenden Punkt hatte. Der Grund liegt in der Bearbeitungszeit der Behörden. Die Punkte in Flensburg bleiben deshalb nach der Tilgungsreife gespeichert ohne berücksichtigt zu werden, falls innerhalb dieses Jahres ein Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist bekannt wird, werden die Punkte in Flensburg wieder hervorgeholt und berücksichtigt. Einen Verfall der Punkte in Flensburg gibt es also nicht.
* Tilgungsfristen:
* 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit
* 5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen
* 10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis |
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