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萍聚头条

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[行政职能] 柏林的中国学生会,希望你们能帮帮刚来的小同学.

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发表于 2008-10-15 10:09 | 显示全部楼层 |阅读模式

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http://www.dolc.de/forum/viewthr ... &extra=page%3D1
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发表于 2008-10-15 12:05 | 显示全部楼层
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发表于 2008-10-15 20:07 | 显示全部楼层
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发表于 2008-11-19 12:20 | 显示全部楼层
Die junge Dame hat gestern die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums an FU Berlin bekommen, nachdem sie einen schriftlichen Antrag mit den folgenden Erklärungen gestellt hatte.
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......
In meinem jetzigen Visum gibt es zwar Hinweis "gültig nur zum Studium TU Dresden", nach der Mitteilung des Ausländerbehördes Dresden vom xx.10.2008 (siehe Anlage 1) soll ich aber auch an FU Berlin studieren können, so dass ich am xx.10.2008 an FU Berlin angemeldet habe.

Nach §16 Aufenthaltsgesetz kann einem Ausländer zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Nur während des Aufenthalts soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden.

Nach Nr.16.2.5 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 22.12.2004 liegt ein Wechsel des Aufenthaltszwecks aber erst bei Änderung der Fachrichtung während des Studiums vor. Der Aufenthaltszweck wird selbst bei einem Wechsel des Studienganges (z.B. Germanistik statt Romanistik) oder einem Wechsel des Studienfaches innerhalb desselben Studienganges (z.B. Haupt- oder Nebenfach Italienisch statt Französisch im Studiengang Romanistik) in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums nicht berührt.

Bei mir liegt aber keine Änderung der Fachrichtung vor (siehe Anlage 2 und 3), also kein Wechsel des Aufenthaltszwecks i.S.v. §16 Aufenthaltsgesetz. Nach §16 Aufenthaltsgesetz soll mir eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums auch an FU Berlin erteilt werden.
......
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发表于 2008-11-19 18:52 | 显示全部楼层
$汗$ $汗$

柏林有中国学生会?  从来不知道.   好象柏林的华人都是小圈子的.
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