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Einschränkung der Leistungspflicht
Keine Leistungspflicht besteht:
a) für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle,die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen verursacht worden sind;
b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Einzugs- und Entwöhnungsbehandlungen;
c) für Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für Hypnose und Psychotherapie;
d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen;
e) für ambulanteHeilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt,wenn während eines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige Erkankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird;
f) für weder in jeweiligen Aufenthaltsland noch im Inland wissenschaflich allgemein anerkannte Untersuchungs oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel;
g) für Behandlung durch Ehegatten.Eltern oder Kinder. Sachkosten werden erstattet;
h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
Die vollständien Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs GP1(AVB/GP)
谢谢,谢谢,谢谢
[ 本帖最后由 samsung20082008 于 2008-11-21 23:20 编辑 ] |
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