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德国这是被那些来看病的游客给逼的.
Subject: Bankrott des Gesundheitswesens durch Auslaender! (Id:6085)
Date: Thu17 Jun 2004 13:41:53 -0500
Die verschwiegenen Gruende der Kostenexplosion:
Unlaengst aeusserte der Vorsitzende des Bayerischen Hausaerzteverbandes, Dr.
Wolfgang Hoppenthaller, dass eine grosse Zahl auslaendischer
'Gesundheitstouristen' mit den Chipkarten ihrer Angehoerigen und Freunde bei
uns die aerztliche Versorgung in Anspruch nimmt. Der Schaden sei laut Dr.
Hoppenthaller 'bestimmt so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen'.
Doch die Kosten dieses Chipkarten-Betruges, den die Gemeinschaft aller
Pflichtversicherten zu tragen hat, sind nur ein Grund des sich abzeichnenden
Zusammenbruchs der sozialen und gesundheitlichen Versorgungssicherheit. Als
Folge sogenannter bilateraler und multilateraler Sozialversicherungsabkommen
(Vertraege mit einzelnen oder mehreren Staaten) werden von den Krankenkassen
Millionenbetraege an Auslaender gezahlt, die sich in der BRD aufhalten,
unabhaengig davon, ob diese hier arbeiten, arbeitslos oder
Sozialhilfeempfaenger sind.
Mitversichert sind auch deren Angehoerige, selbst wenn diese getrennt vom
Unterhaltspflichtigen und auf Dauer in ihrem Heimatland leben.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich dabei nicht nach den
deutschen, sondern nach den Rechtsvorschriften der Herkunftslaender der
Unterhaltspflichtigen. In einigen Laendern bezieht der erweiterte
Familienkreis u.a. Eltern und Geschwister mit ein, wie z.B. in der Tuerkei.
Die bekanntlich grosse Kinderzahl und ggf. mehrere Ehefrauen bilden
Probleme. Ein zusaetzliches Problem birgt die grosszuegige Geste unserer
Regierung, durch Versichertenausweise ohne Lichtbild den Missbrauch zu
foerdern. Eine weitere, ausserordentliche Belastung entsteht zudem durch die
z.T. erhebliche medizinische Unterversorgung in den Herkunftslaendern.
Abkommen wurden bisher mit folgenden Laendern getroffen:
Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marokko,
Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tuerkei, Tunesien, Ungarn,
Tschechien.
Auch wenn diese Abkommen auf Gegenseitigkeit beruhen sollten, ist hier
zweifelsfrei eine deutliche Schieflage feststellbar.
Die vom Gesundheitsministerium mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform
den Aerzten 'verordnete' Medikamentenstreichliste sieht nur noch die
Verschreibung von Billigmedikamenten vor.
Diese Regelung gilt nur fuer die stets in die Solidarkassen einzahlenden
Kassenpatienten, nicht aber fuer diejenigen, deren Krankheitskosten der
Staat bezahlt, fuer Strafgefangene, Asylbewerber und Sozialhilfeempfaenger!
Diesen kann der Arzt weiterhin teure 'Original-Medikamente' verschreiben,
diese koennen ohne Abstriche oder Zuzahlungen medizinische/zahnmedizinische
Leistungen, Krankenhausversorgung, Operationen, Unterbringung in
Pflegeheimen etc. in Anspruch nehmen.
Grund: In der Medikamentenstreichliste wurde die staatliche Krankenhilfe
schlichtweg 'vergessen'!
Die statistischen Jahrbuecher weisen aus, dass im Jahr 1989 256.000 deutsche
Staatsangehoerige, 270.000 Auslaender und im Jahr 1993 250.000 deutsche
Staatsangehoerige und 577.000 Auslaender uneingeschraenkte Krankenhilfe aus
den Rentenkassen - ausser den 'sonstigen' Sozialhilfeleistungen - erhielten.
Dies bedeutet bei den Deutschen in vier Jahren ein geringer Rueckgang, bei
den Auslaendern mehr als eine Verdoppelung.
Heute wird die Millionenzahl Anspruchsberechtigter bereits weit
ueberschritten sein. |
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