Sie erhalten hiermit Gelegheit,zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen,die zu ihren
Gunsten sprechenden tatsachen anzufuehren und die poliezeiliche Sicherrung von
beweisen zu beantragen
Nach *163a Strafprozessordnung (stpo) steht es der Beschuldigten frei,sich zu der
Beschuldigung zu aeussern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen von
ihr zu waehlenden Verteidiger zu befragen.Vorsorglich wird sie darauf hingewiesen,
dass ihr im vorliegenden Verfahren das Recht auf Anhoerung nur einmal gewaehrt werden muss
und sie keinen Anspruch hat,nur durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter
gehoert zu werden.
Die moeglichkeit der schriftlichen Stellungnahme soll Ihnen Zeit und eine Vorladung
zur Polizei ersparen.Fuer ihre Stellungnahme ist deshalb der beiliegende Anhoebogen
zu verwenden und innerhalb von 2 woche an die im Anhoerbogen genannte Dienststelle!
zurueckzusenden.
Sollte bis zum vorgenannten Termin keine Antwort eingegangen sein,wird angenommen
dass Sie von ihrem Recht zur Aeusserung keinen Gebrauch machen wollen."
In diesem Falle machen wir darauf aufmerksam ,dass eine weitere Bearbeitung nach
Bhiesiger Aktenlage erfolgt.
Die Ermittlungsakten werden dann der zustaendigen Staatsanwaltschaft uebersandt."
Gemaess §111 des Gesetzes ueber Ordnungswidrigkeiten-OWiG(falsche Namensangabe) weisen
wir Sie darauf hin,dass Sie zur Angabe richtiger Personalien verpflichtet sind.
Die Angabe falscher Personalien kann mit einergeldbusse bis zu 1000 Euro gehndet werden.
Ebenso weise ich Siedarauf hin,dass die Moeglichkeit einei Strafmilderung oder eines,
Absehens von Strafe besteht,wenn Sie den von Ihnen angerichteten Schaden wieder gutmachen
oder sich zumindest ernsthaft um Wiedergutmachung des Schadens bemuehen
(§§46a StGB i.V.m.136 Abs.1 Satz 4StPO). |