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发表于 2009-3-3 19:55
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本帖最后由 azamat 于 2009-3-3 19:00 编辑
刚才在网上终于搜索到了关于外国学生90天工作许可的法律条款和解释,希望对想了解此情况的童鞋们有所帮助。
在Beschäftigungsverordnung-BeschV. §2 Aus- und Weiterbildungen中第二段(见http://bundesrecht.juris.de/beschv/__2.html):
(2) Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels für ein Praktikum
1.während eines Aufenthaltes zum Zwecke der schulischen Ausbildung oder des Studiums (§ 16 des Aufenthaltsgesetzes), das vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich ist,
这里只谈到了实习,就是说只要是大学规定必须要做的实习,不受90天的限制,也不要求单独申请。
不过在Arbeitsamt的法律条例解释“Durchführungsanweisungen zur Beschäftigungsverordnung - DA BeschV. Stand 08/2008"中(见http://www.arbeitsagentur.de/zen ... gungsverordnung.pdf),有如下注解:
Zu Absatz 2 Nr. 1
Die Regelung stellt klar, dass die Absolvierung von Praktika, die zwingend zur schulischen oder studentischen Ausbildung erforderlich sind, nicht der Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit unterliegen.
....
Das gilt auch für die Anfertigung von Diplomarbeiten in Unternehmen.
...
就是说毕业论文也属于此范围。 |
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