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楼主 |
发表于 2009-7-4 22:07
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之前是selbststaendige 的工资算不算?
wentima 发表于 2009-7-4 22:43 ![](http://dolc.de/forum/images/common/back.gif)
算,一般就按去年的Stererbescheid。
Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes
wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Sofern ausnahmsweise Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu erbringen sind, werden diese wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgezogen. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuerbescheid angeknüpft, wenn die zugrunde liegende Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums als auch während der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist.
Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen wie beispielsweise den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums, den Steuervorauszahlungsbescheid des letzten Veranlagungszeitraums, eine vorhandene Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz glaubhaft gemacht werden. Das Elterngeld wird dann auf
dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des Steuerbescheids für das Jahr vor der Geburt gezahlt.
Kann nicht an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum angeknüpft werden, erfolgt die Gewinnermittlung nach einer mindestens den Anforderungen einer steuerlichen Einnahmenüberschussrechnung entsprechenden Aufstellung. Dies gilt auch für die Zeit nach der Geburt des Kindes, wenn im Bezugszeitraum des Elterngelds Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anfallen. |
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