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不知道小牛军队是否研究过劳动局关于居留法的Durchfuehrungsanweisung,里面明确说明了,BschVerV的第九条不适用于拿18居留的人。 下面是原文,有兴趣的朋友可以自己google一下
Da § 18a Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich das Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für
Arbeit vorsieht, ist eine zustimmungsfreie Beschäftigung nicht möglich. Soweit die beabsichtigte oder bereits ausgeübte und fortgesetzte Beschäftigung einem Sachverhalt entspricht,
der nach der BeschV oder BeschVerfV zustimmungsfrei ist, unterliegt wegen der Nichtanwendbarkeit
von § 18 Abs. 2 Satz 1 auch diese Beschäftigung der Zustimmungspflicht. Dies
gilt auch für §§ 9 und 10 BeschVerfV, die bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §
18a keine Anwendung finden. Damit soll auch verhindert werden, das insbesondere Geduldete
nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a nur zum Zweck der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen, der nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
wieder aufgelöst wird.
1.18a.211
§§ 9 und 10 Besch-
VerfV nicht anwendbar
Mit Satz 3 wird über die Anwendungsregelungen in Satz 2 hinaus deutlich gemacht, dass
nach zweijähriger Beschäftigung, die dem Abschluss entspricht, die arbeitsgenehmigungsrechtlichen
Erleichterungen, wie sie in § 9 BeschVerfV vorgesehen sind, eintreten. Bis zum
Erreichen dieser zeitlichen Grenze ist jedoch nur eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung möglich.
条款说的是那18a的人,那个第九条就不再使用了,而理由就是18的子条款,作为拿18的人,自然也受这个条款的限制!!!根据18a下面的Ab.3只有那duldung的人才能在两年后接触雇主挂钩,拿18的人不行。也就是不管工作多久,只要拿18,就不行。也就是说德国人有一次对duldung的人好过那些留学生!!! |
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