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本帖最后由 Hamburg2009 于 2010-1-25 17:13 编辑
1. Sie erhalten einen zinslosen Zahlungsaufschub, der zwischen 15 bis max. 46 Tage betragen kann. (Die Kosten werden Ihnen jeweils zum 15. des Monats für den vergangenen Monat berechnet. Wenn Sie also am 01.07.2006 eine Einfuhr hatten, wird diese am 16.08.2006 auf Ihrem Konto belastet.)
2. Sie sichern Ihre Zahlungsverpflichtungen gegen die o.g. Fremdrisiken ab. Aufschubkonten für Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer müssen separat beantragt werden. Die Beantragungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen. Neben einigen bürokratischen Formalia ist ein einwandfreier fiskaler Leumund wichtig und bei Abbuchung über die Bundeskasse Trier muss Ihr Konto immer die ausreichende Deckung aufweisen.
Bei der Einrichtung eines Zollaufschubkontos müssen Sie zusätzlich eine Bürgschaft leisten. Beim Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer, das im Regelfalle mit wesentlich höheren Beträgen belastet wird, ist dieses nicht notwendig! Die Beantragung der Aufschubkonten für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll erfolgt im Regelfalle über das jeweils für Sie zuständige Hauptzollamt.
Dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen oder auch online unter: www.zoll.de |
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