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[护照签证] 回国一年影响入籍吗

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发表于 2009-5-25 00:06 | 显示全部楼层 |阅读模式

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来德十年,现在拿的是工作签证,一直没入籍,现在公司要派我回国工作一段时间,半年到一年,回德国前再申请签证,请问这种情况如果以后想申请入籍的话会不会有影响啊,谢谢.

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发表于 2009-5-25 17:28 | 显示全部楼层
影响的
§ 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
Auf die erforderlichen Zeiten nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 werden folgende Zeiten angerechnet:
1.Zeiten eines Aufenthalts außerhalb des Bundesgebiets, in denen der Ausländer einen Aufenthaltstitel besaß und
a)sich wegen einer Entsendung aus beruflichen Gründen im Ausland aufgehalten hat, soweit deren Dauer jeweils sechs Monate oder eine von der Ausländerbehörde nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 bestimmte längere Frist nicht überschritten hat, oder
b)die Zeiten sechs aufeinanderfolgende Monate und innerhalb des in § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Zeitraums insgesamt zehn Monate nicht überschreiten,
2.Zeiten eines früheren Aufenthalts im Bundesgebiet mit Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG war und die Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG allein wegen eines Aufenthalts außerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder wegen des Erwerbs der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erloschen ist, bis zu höchstens vier Jahre,
3.Zeiten, in denen der Ausländer freizügigkeitsberechtigt war,
4.Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.
Nicht angerechnet werden Zeiten eines Aufenthalts nach § 9a Abs. 3 Nr. 5 und Zeiten des Aufenthalts, in denen der Ausländer auch die Voraussetzungen des § 9a Abs. 3 Nr. 3 erfüllte. Zeiten eines Aufenthalts außerhalb des Bundesgebiets unterbrechen den Aufenthalt nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nicht, wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets nicht zum Erlöschen des Aufenthaltstitels geführt hat; diese Zeiten werden bei der Bestimmung der Gesamtdauer des Aufenthalts nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nicht angerechnet. In allen übrigen Fällen unterbricht die Ausreise aus dem Bundesgebiet den Aufenthalt nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1.
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发表于 2009-5-25 19:35 | 显示全部楼层
入籍要求连续居住满8年,中断了,要清零,重新计算.
再说拉,你再申请签证,完全有可能遭拒签,那你就傻逼拉
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发表于 2009-5-25 21:38 | 显示全部楼层
派出国工作,兴许另有例外的法规
LZ还是自个问当地入籍部门吧
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发表于 2009-5-26 14:41 | 显示全部楼层
我的经验是看你的运气了。我来德国到今年年底也十年了,在来到德国四年后,回国半年,又来德国,但我的学业一直继续的,没有任何影响。入籍时,他们专门审核了我这个回国半年,说看前四年对我对德国的融合程度如何,来决定,不过办理我入籍的官员跟我说,我前四年一直有考试成绩,应该不影响。果然,两个星期后,他们通知我去办护照。所以你最好去问问当地部门,各个地方松紧也不是一样的。
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