|
Alkohol
Aus EU-Ländern: Zollfrei dürfen maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier nach Deutschland mitgebracht werden.
Aus Nicht-EU-Ländern (wie Schweiz, USA): Erlaubt sind nur ein Liter Hochprozentiges beziehungsweise bei Sekt, Wein oder anderen Getränken mit unter 22 Prozent Alkohol – zwei Liter.
Kaffee
Aus EU-Ländern: Zollfrei dürfen zehn Kilogramm Kaffee eingeführt werden.
Aus Nicht-EU-Ländern: Hier ist die Menge auf ein Pfund Kaffee oder 200 Gramm löslichen Kaffee oder Konzentrate beschränkt.
Tabak
Aus den alten EU-Ländern sowie Malta und Zypern: Urlauber können wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen.
Aus den neuen EU-Ländern wie Polen oder Ungarn sowie Nicht-EU-Ländern: Meist sind nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zulässig.
Parfüm
Aus EU-Länder: keine Beschränkung.
Aus Nicht-EU-Ländern: Bis zu 50 Gramm bei Parfüm sowie einem Viertelliter Eau de Toilette sind zollfrei.
Kraftstoff
Aus EU-Ländern: Außer dem Tankinhalt dürfen nur maximal 20 Liter im Reservekanister mitgebracht werden
Aus Nicht-EU-Ländern: nur zehn Liter
Andere Waren
Aus Nicht-EU-Ländern: Souvenirs und Produkte zum persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 175 Euro bleiben zollfrei. Vorsicht: Freibeträge können nicht addiert werden. Ein antiker Tisch für 320 Euro muss demnach verzollt werden, zwei Stühle zu je 160 Euro nicht.
Vorsicht auch bei Antiquitäten und Kunstwerken: Es könnte sich um Kulturgüter handeln, deren Ausfuhr illegal ist. Einige Staaten verbieten außerdem die Mitnahme ihrer Landewährung.
Fälschungen
Gefälschte Jeans, Taschen, Uhren oder CDs sind hierzulande – anders als etwa in Frankreich – nicht verboten. Allerdings muss der Urlauber dem Zoll nachweisen, dass er die Waren für sich selbst gekauft hat. Bei großen Mengen derselben Ware wird ein Weiterverkauf unterstellt und Zoll fällig.
Tiere und Pflanzen
Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung gar nicht eingeführt werden. Das lebende Souvenir wird sonst beschlagnahmt, und es droht hohes Bußgeld. Vorsicht also bei Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren oder präparierten Schmetterlingen – egal, was der Verkäufer erzählt.
Proviant
Aus Nicht-EU-Ländern: Um keine Seuchen einzuschleppen, dürfen weder Fleisch noch Milch oder Milchprodukte ohne Veterinärkontrolle mitgebracht werden.
Ausnahmen: Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Island sowie bestimmte Produkte, zum Beispiel Babynahrung.
Infos im Internet:
www.zoll.de |
|