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本帖最后由 irvine 于 2011-6-8 16:40 编辑
根据wiki,楼主是欧盟其他成员国公民的家庭成员。
Daueraufenthaltskarte (Rückseite)Fünf Jahre nach Begründung des ständigen Aufenthalts erhalten die Familienangehörigen von EWR-Bürgern ein Daueraufenthaltsrecht. Das Daueraufenthaltsrecht wird durch eine Daueraufenthaltskarte nachgewiesen, die innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung ausgestellt wird (§ 5 Abs. 6 FreizügG/EU).
Eine Verlustfeststellung darf nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nur aus schwerwiegenden Gründen getroffen werden (§ 6 Abs. 4 FreizügG/EU). Eine Verlustfeststellung darf bei EWR-Bürgern und ihren Familienangehörigen, die ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren in Deutschland hatten, und bei Minderjährigen nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit getroffen werden. Für Minderjährige gilt dies nicht, wenn der Verlust des Aufenthaltsrechts zum Wohl des Kindes notwendig ist. Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit können nur dann vorliegen, wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist oder wenn vom Betroffenen eine terroristische Gefahr ausgeht (§ 6 Abs. 5 FreizügG/EU). |
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