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本帖最后由 karzi 于 2009-7-5 13:01 编辑
Die TA Siedlungsabfall (TASi) ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift im Bereich Abfallrecht.
Diese Technische Anleitung wurde 1993 aufgrund eines starken Anstiegs der Abfallmengen und bereits erkennbaren Umweltschaeden aus der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfaelle ins Leben gerufen. Belastetes Sickerwasser und treibhauswirksames Methangas waren der Anlass für die Suche nach neuen Entsorgungskonzepten.
So ist als wichtigster Grundsatz der TASi das Ablagern unvorbehandelter Abfaelle in Deutschland seit dem 1. Juni 2005 verboten. Die strengen Anforderungen des Regelwerks führten dazu, dass Siedlungsabfall nur noch als Schlacke deponiefaehig gewesen waere, nachdem er zunaechst der Müllverbrennung zugeführt wurde. Mit Ablaufen der letzten Uebergangsfristen im Jahr 2005 sind reine Hausmülldeponien (ohne Vorbehandlung) unzulaessig, was zur Schliessung einer erheblichen Anzahl von Deponien in Deutschland führte.
Seit in Kraft treten der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblVO) vom 1. Maerz 2001 sind nach langen Verhandlungen, von Bund und Kommunen, neben der Müllverbrennung (MVA) auch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) genehmigungsfaehig, welche bis heute jedoch noch hohe technische Probleme aufweisen. Auch wenn die Abfallablagerungsverordnung als Fortschreibung der TASi anzusehen ist, behaelt diese ihre Bedeutung, da Vorschriften der Abfallablagerungsverordnung auf bestimmte Regelungen der TASi verweisen. |
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