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这是我在网上查到的:
Der Einbürgerungsanspruch nach § 10 Abs. 1 S. 1 StAG besteht in der Regel erst dann, wenn der Einbürgerungsbewerber acht Jahre rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Grundsätzlich wird gefordert, dass dieser gewöhnliche Aufenthalt ununterbroche angedauert hat.
从原则上来说,这八年是不能间断的。
Integrationsunschädliche Auslandsaufenthalte unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht. 但是对于融合不产生影响的间断不算是间断。
Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht er fort, wenn der Ausländer innerhalb der von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist. (vgl. § 12b Abs. 1 StAG).
Längere Abwesenheitszeiten sind also möglich. Voraussetzung für einen einbürgerungsrechtlich unschädlichen Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten ist aber, dass die örtlich zuständige Ausländerbehörde eine längere Frist für die Wiedereinreise bestimmt hat und der Bewerber innerhalb dieser Frist auch tatsächlich eingereist ist.
就是说,你要证明在你离开德国的这段时间,是不是对融合没有影响。重新申请到签证时也如期归来了。就可以了。
但如楼上MM说的,是审核人员主观的意识的问题。所以我建议你在申请时要解释清楚,说明原因。 |
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