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萍聚头条

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[其他学科] 问道啦

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发表于 2009-8-3 22:32 | 显示全部楼层 |阅读模式

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本帖最后由 浣浣 于 2010-7-31 19:18 编辑

Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2009-8-8 11:49 | 显示全部楼层
Eine Beurlaubung ist aus folgenden Gründen möglich:

    *      Ableistung des Grundwehrdienstes, Zivildienstes bzw. eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
    *      Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
    *      Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
    *      Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich)
    *      Schwangerschaft (der Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen)
    *      Kindererziehung (die Geburtsurkunde ist vorzulegen)
    *      Übernahme des Amtes einer Prodekanin oder eines Prodekans
    *      Pflege eines nahen Angehörigen (der Pflegeeinstufungsbescheid ist vorzulegen)
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
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