Büchersendung - Handhabung
Form
Werke müssen mittels Zwischenträger (Druckform, Schablone, Negativ) hergestellt sein.
Nicht beanstandet werden Bücher und Broschüren, in denen CDs, auch zum Heraustrennen, eingeheftet sind. (Für die CDs gelten dieselben Inhaltsbeschränkungen wie für die Bücher und Broschüren, d.h. keine geschäftliche Zwecke, keine unzulässige Werbung usw.)
Die Bücher und Broschüren müssen einen Einband oder einen Umschlag aufweisen.
Die Blätter müssen an der Seite fest zusammengehalten sein. Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken, deren Grundwerk selbst als Büchersendung versandt werden könnte, brauchen nicht zusammengehalten sein.
Werbung
Büchersendungen dürfen Werbung und eine Widmung enthalten, wenn folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Die Werbung muss sich auf die Außen- und Innenseiten des Umschlags und auf höchstens je zwei aufeinanderfolgende Seiten am Anfang und Ende des Werkes beschränken.
Die Widmung darf aus einer kurzen Floskel, zum Beispiel "In treuem Gedenken, der Verfasser", bestehen, der auch kurze Zitate u.ä. zugesetzt sein können. Diese Widmung darf auch auf einem lose beiliegenden Blatt oder einer lose beiliegenden Karte angebracht werden.
Einlieferung
Büchersendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Büchersendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.
Verschlossen können Büchersendungen sein, wenn mindestens 100 gleichartige Sendungen, d.h. Sendungen desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben Absenders, gleichzeitig eingeliefert werden und der Absender mit deren Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden ist. Verschlossene Sendungen müssen oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Büchersendung/EntgeIt gepr." gekennzeichnet sein. |