依依有意 发表于 2009-10-7 15:15

想放孔明灯,在德国是不是违法

从国内带了一盏小小的孔明灯,一直想夜晚的时候在家门口放。这样会不会违法呢?
记得当年我和老公在河边点了蜡烛,就有好事之人报警了,警察来了,就是让我们回家,别点蜡烛了。现在想问,如果我点了孔明灯,会不会引来警察,会不会被告呢?

老太爷2008 发表于 2009-10-7 15:18

{:4_276:}

Nimm2 发表于 2009-10-7 15:23

先问LZ,这种行为,会不会引起火灾或给他人带来不便呢{:4_291:}

依_依 发表于 2009-10-7 15:27

在家门口肯定是不行的,在开阔的地方,旁边没有树,没有房屋的地方才行。

依依有意 发表于 2009-10-7 15:36

先问LZ,这种行为,会不会引起火灾或给他人带来不便呢{:4_291:}
Nimm2 发表于 2009-10-7 16:23 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

不会造成火灾的,孔明灯是点着了以后飞上天,火灭了以后才掉下来,但是不知道哦掉在什么地方。

shfaye 发表于 2009-10-7 15:37

mei wen ti. zai zi jia hou yuan jiu ke yi le

冰姗 发表于 2009-10-7 15:41

现在有3个洲是不可以放的

a11aa11a 发表于 2009-10-7 15:42

本帖最后由 a11aa11a 于 2009-10-7 15:46 编辑

Deutschland

Bundesweit besteht in Deutschland kein generelles Verbot, eine Kong-Ming-Himmelslaterne aufsteigen zu lassen. Der § 16 Abs. 4 der Luftverkehrsordnung macht keine Einschränkung bezüglich der Aufstiegserlaubnis bei Kleinmengen oder Einzelaufstiegen. Es ist jedoch aus versicherungstechnischen Gründen darauf zu achten, dass der Brennkörper ein Gesamtgewicht von 20 g nicht überschreitet.

Rechtslage in den Ländern:

    * Baden-Württemberg: Eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde ist erforderlich, wird in der Regel jedoch nicht erteilt.
    * Bayern: Der Gebrauch ist durch § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) untersagt. Ausnahmeregelungen werden laut Information des Innenministeriums grundsätzlich nicht erteilt. Hintergrund ist, dass die frei fliegenden, unbemannten Heißluftballone nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne der VVB sind.
    * Berlin: In Berlin ist eine Genehmigung für das Steigenlassen von Himmelslaternen erforderlich. Sie wird in Berlin aber generell nicht erteilt, da Beeinträchtigungen im Luftverkehr und Waldbrandgefahr befürchtet werden.
    * Brandenburg: Das Innenministerium erarbeitet zurzeit eine landesweit gültige Verbotsverordnung für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen.
    * Hessen: Der Gebrauch ist seit dem 23. Juli 2009 untersagt.
    * Niedersachsen: Der Gebrauch ist seit dem 1. Mai 2009 untersagt.
    * Nordrhein-Westfalen: Der Gebrauch ist seit dem 18. Juli 2009 untersagt.
    * Mecklenburg-Vorpommern: „Eine luftrechtliche Erlaubnis für den Aufstieg von Sky- oder Himmelslaternen wird nicht erteilt.“
    * Rheinland-Pfalz: Verbot für Himmelslaternen seit dem 1. September 2009
    * Sachsen: Verbot für Himmelslaternen ab dem 1. September 2009
    * Sachsen-Anhalt: Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen
    * Schleswig-Holstein: Verbot für Himmelslaternen ab dem 28. August 2009 .
    * Saarland: Seit dem 2. Oktober ist das Aufstiegen lassen von Himmelslaternen im Saarland verboten. .
    * Thüringen: Das Innenministerium arbeitet nach dem Großbrand in der Nacht zum 10. Juli 2009 in der Innenstadt von Weimar an einer landesweit gültigen Verbotsverordnung für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen.

Generell muss jedoch durch einen formlosen Antrag an die Deutsche Flugsicherung eine Freigabe für den Aufstieg der Laterne(n) eingeholt werden. Wer Himmelslaternen aufsteigen lassen will, muss beim zuständigen Ordnungsamt eine Genehmigung einholen.

123a16 发表于 2009-10-7 19:14

可以放吧,最好把中文字样抹去就可以.

246 发表于 2009-10-7 19:18

Die Häufigsten Fragen und Antworten zu Himmelslaternen in unserer Übersicht:

Brauche ich für die Himmelslaternen eine Aufstiegserlaubnis und ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?
Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedürfen Himmelslaternen keiner Aufstiegserlaubnis und können an 365 Tagen im Jahr in Deutschland eingestzt werden.Ausnahmefall: In der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughöfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen. Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Himmelslaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Himmelslaternen an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) oder stellen Sie einfach und bequem an 365 Tagen im Jahr mindestens 8 Werktage vor dem Start einen kostenlosen Onlineantrag für Ballons bei dem DFS oder per email: ballon@dfs.de
Für oben genannte Ausnahmefall ist Herr Andreas Miltner ein kompetenter Ansprechpartner in der DFS Zentrale in Langen/ Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 6103/ 7071313 E-Mail: andreas.miltner@dfs.de
Der Gebrauch von Himmelslaternen im europäischen Ausland (außerhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst abgeklärt werden.
Baden-Württemberg
Eine Erlaubnis des Aufsteigens der Himmelslaternen kann im Bundesland Baden-Württemberg nicht erteilt werden und der Einsatz ist verboten.

Bayern
In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten.

Berlin
Die Genehmigung, welche erforderlich ist, wird in der Regel nicht erteilt.

Hessen sowie Thüringen
Eine Verordnung liegt derzeit für eine Verbot noch nicht vor, allerdings wurde angekündigt, dass diese in Kürze in Kraft treten wird.

Mecklenburg-Vorpommern
Ebenfalls wird im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine luftrechtliche Erlaubnis für ein Aufsteigen von Himmelslaternen erteilt.

Niedersachsen
Seit dem 1. Mai 2009 ist der Gebrauch in Niedersachsen ebenfalls untersagt.

Nordrhein-Westfalen
Für die Regierungsbezirke und Ballungsgebiete Düsseldorf und Köln kann eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens der Himmelslaternen nicht erteilt werden. Ab dem 18. Juli 2009 ist im ganzen Bundesland der Einsatz verboten.

Rheinland-Pfalz
Seit dem 1. September ist das Austiegen lassen von Himmelslaternen auch in in Reinland Pfalz verboten.

Sachsen
Seit dem 1. September 2009 ist der Einsatz von Himmelslaternen in Sachsen verboten.

Saarland
Seit Oktober 2009 ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen verboten

Sachsen-Anhalt
Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist seit dem 23. April 2009 der Gebrauch verboten.

Schleswig-Holstein
Ab dem 28. August 2009 ist der Gebrauch im Bundesland Schleswig Holstein untersagt.

Eine Verordnung für alle anderen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland liegt bisher nicht vor.



Wo darf ich die Himmelslaternen steigen lassen?
Fast Überall, jedoch mit Sicherheitsbedingten Einschränkungen. Niemals dürfen Sie die Himmelslaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten, trockenen Wiesen und Orten mit Waldbrandgefahr etc. oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Himmelslaterne dort Brände verursachen könnte.
Sollte ich beim Aufstieg der Himmelslaternen bestimmte Witterungsbedingungen beachten?
Ja. Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) ist kein Aufsteigen der Himmelslaterne möglich. Lagern Sie Ihre Himmelslaterne trocken! Bitte beachten Sie, dass die Himmelslaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Himmelslaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände und Verletzungen verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Luftlaterne nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich, keine Waldbrandgefahr und weitere Brandgefahren sind.
Kann ich den Himmelslaternen mit meinen Wünschen beschriften?
Ja. Beschriften Sie die Himmelslaterne gegebenenfalls mit Filzstiften und achten Sie dabei auf eine ebenmäßigen Untergrund um das zarte China Papier nicht zu verletzen! Sie könne auch kleine Klebe Notizen an der Skylaterne anbringen.
Wie entzünde ich die Himmelslaterne?
Entfalten Sie das Papier der Himmelslaterne so weit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an. Ideal hierzu sind 2 Personen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Himmelslaternen und die zweite Person zündet den Brennkörper an. Mehr dazu in unserer Himmelslaterne Anleitung
Wie hoch steigt eine Himmelslaterne?
Während der Brenndauer von ca. min. 5 - max. 20 Minuten (Brenndauer ist abhängig von der Himmelslaternen Grösse) erreicht die Himmelslaterne, je nach Thermik, zwischen 200m bis max. 400 Höhenmetern.
Darf ich an der Himmelslaterne eine Schnur anbringen?
An der Himmelslaterne darf keine Schnur angebracht werden! Bereits bei dem leichtesten Windhauch wird Ihre Himmelslaterne weggetragen. Eine angebrachte Schnur würde dies verhindern, was zur Folge hätte, dass Ihre Himmelslaternen kippen und der Papierkörper zu brennen beginnen kann. Bei Windstille steigt die Himmelslaterne bis zu max. 500 Höhenmeter Kerzengerade vor Ihnen auf und fällt in einem Radius von ca. 150 Metern auch wieder nach unten (Sofern es Windstill ist). Sie können Ihre Himmelslaterne problemlos selber entsorgen.
Was passiert mit der Himmelslaterne nach dem Aufstieg?
Zumeist wird die Himmelslaterne durch obere Windböen etwas weiter abgetrieben und sinkt nach erlöschen des Brennkörpers wieder auf die Erde.
Ist der Gebrauch von Himmelslaternen Umweltschädlich?
Sobald der Brennkörper der Himmelslaterne erloschen ist, sinkt die Himmelslaterne sanft zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden. Die Himmelslaterne kann nur einmal verwendet werden und stellt durch das verwendete natürliche und ultraleichte China Papier, den liebevoll von Hand hergestellten Bambus Ring und der 100% Baumwollkerze keine Umweltbelastung dar.
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