tikyla
发表于 2011-11-6 22:41
...
flysmall
发表于 2011-11-6 22:50
buberry 发表于 2010-8-10 16:38 static/image/common/back.gif
15年条款我曾经口头问过外管局,答复是欧盟长居也适用15年条款。
如果有人能找到书面解释就更好了。
真的么? 我刚刚还在后悔~
那一年冬天
发表于 2011-11-7 11:23
{:2_225:}
nancy_w
发表于 2011-11-7 11:31
{:2_225:}
几维鸟
发表于 2011-11-7 11:48
{:3_241:}
lavendelfeld
发表于 2011-11-12 20:55
{:5_309:}
gmx
发表于 2012-1-11 16:53
施行电子签证后,必须马上去该签吗,目前拿的是欧盟长居,护照有效期还有八年。
rebeka
发表于 2012-1-16 17:56
看看
andylong
发表于 2012-1-17 09:44
本帖最后由 andylong 于 2012-1-17 09:46 编辑
1 中国人持德国永居(Niederlassungserlaubnis)和自己的妻子或者丈夫在的德国居住超过15年后德国永居长期离开德国永远不失效。
2 德国人的妻子或者丈夫持有德国永居(Niederlassungserlaubnis)长期离开德国永远不失效。
Aufenthaltsgesetz
Kapitel 5 - Beendigung des Aufenthalts
§ 51
Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1. Ablauf seiner Geltungsdauer,
2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4. Widerruf des Aufenthaltstitels,
5. Ausweisung des Ausländers,
5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;
ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
ZANA
发表于 2012-1-17 15:02
kaimen
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