Freier Mitarbeiter oder Freiberufler?
Freier Mitarbeiter oder Freiberufler?Diese beiden Begriffe werden leider manchmal verwechselt, aber sie haben nichts gemein. Der Status des Freiberuflers, der ein Angehöriger der sogenannten freien Berufe ist, ist im Einkommensteuergesetz und weiteren Rechtsnormen recht genau umrissen, unterliegt jedoch auch der Rechtsentwicklung. Der Freiberufler ist ein klassischer Selbständiger. Demgegenüber ist ein sogenannter freier Mitarbeiter jemand, den ein Arbeitgeber nicht im Unternehmen direkt beschäftigen will, weil er dann höhere Kosten z.B. durch die AG-Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen leisten muß usw. Der freie Mitarbeiter bekommt nur bei Bedarf Aufträge und muß für seine Sozialversicherung und Steuerzahlung selbst aufkommen. Somit ist der freie Mitarbeiter oft in der Gefahr, ein Scheinselbständiger oder ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger zu sein. Ein freier Mitarbeiter kann, aber muß nicht zwangsweise ein Freiberufler sein.
* Der Freiberufler
* Der freie Mitarbeiter
Der Freiberufler
Der Freie Beruf ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein soziologischer Begriff. Er ist nicht eindeutig abgrenzbar, sondern jeweils auf die Tatbestandsvielfalt der beruflichen Wirklichkeit und ihren stetigen Wandel abzustellen. Eine berufssoziologische Definition enthält das 1998 geänderte Partnerschaftsgesetz:
§ 1 Voraussetzungen der Partnerschaft
.....
(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
.....
Wer steuerrechtlich ein Freiberufler ist, wird in § 18 des Einkommensteuergesetzes definiert.
§ 18
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, daß er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
.......
Diese hier aufgeführten Berufe sind die sogenannten Katalogberufe. Durch die auf dem Gesetz aufbauende Rechtsprechung sind aber auch noch andere vergleichbare Tätigkeiten als freiberuflich anerkannt. Dazu gehört z.B. der Softwareentwickler, wenn er am Betriebssystem-Kernel oder ähnlich arbeitet. Der Softwareentwickler, der Anwendungssoftware entwickelt ist jedoch in der Regel (!) kein Freiberufler und benötigt einen Gewerbeschein.
Mehr dazu:
Landesverband der freien Berufe Sachsen: Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler
oben
Der freie Mitarbeiter
Es hört sich sehr gut an: Man verdient sein gutes Geld, aber hat nicht die Verpflichtungen pünktlich am Arbeitsplatz sein zu müssen, ist also *frei*. Wenn es denn so wäre!
Gegenüber dem Finanzamt ist der freie Mitarbeiter immer entweder ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender (freiberuflicher oder gewerblicher Selbständiger).
Der sogenannte freie Mitarbeiter wird aus der Sicht des Auftraggebers ein billiger Mitarbeiter: der Arbeitgeber hat keinerlei Pflichten, nicht einmal regelmäßige Aufträge muß er bieten. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, mögliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubskosten etc., denn der freie Mitarbeiter muß sich selbst versichern und die Steuern selbst abführen.
Dafür ist der *freie* Mitarbeiter in der Gefahr in die Scheinselbständigkeit zu geraten oder ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger zu sein. Neben weiteren Voraussetzungen müssen die vertraglichen Bedingungen z. B. folgendes enthalten, damit diese Gefahr nicht besteht:
* Bezeichnung "Freier-Mitarbeiter-Vertrag",
* Bezeichnung Autraggeber und Auftragnehmer,
* konkrete Auftragsbeschreibung mit exaktem Endtermin,
* Arbeitsmittel werden vom Auftragnehmer (!) gestellt, also dem freien Mitarbeiter,
* der freie Mitarbeiter darf auch für Dritte tätig werden,
* ergebnisorientierte Bezahlung zuzügl. Mehrwertsteuer,
* keine Weisungsgebundenheit bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit,
* keine Übernahme von SV-Beiträgen durch den Auftraggeber,
* keine Gewährung von Urlaub, kein Urlaubsgeld,
* keine Verpflichtung zur Auftragserteilung,
* keine Verpflichtung zur Auftragsannahme,
* keine Kündigungsfristen wie bei Arbeitsverhältnissen,
* keine organisatorische Einbindung in den Auftraggeberbetrieb. Freiberufler 就是所谓的自由职业者,是不许要工作许可的。
工作法的内容
ArbeitserlaubnisWer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kein EU-Angehöriger und nicht
Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ist, braucht eine Arbeitser-
laubnis. Grundsätzlich besteht ohne eine Arbeitserlaubnis ein Beschäftigungsverbot.
Zuständig für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist seit 01.Januar 2005 nicht mehr
das Arbeitsamt, sondern die für den jeweiligen Landkreis zuständige Ausländerbe-
hörde. Diese entscheidet, auf Grund der Sachverhaltsbeurteilung durch die Arbeits-
verwaltung, bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zugleich auch darüber, ob eine
Beschäftigung ausgeübt werden darf. Ein Arbeitsvertrag, der ohne gültige Arbeitser-
laubnis abgeschlossen wird, ist nichtig. Der AG macht sich bußgeldpflichtig.
EU-Angehörige brauchen keine Arbeitserlaubnis. Stehen sie in einem Arbeitsverhält-
nis, dann wird ihnen eine „Aufenthaltserlaubnis- EG“ von mindestens fünf Jahren er-
teilt.
大家看一下,不知我理解的是否对。 不论哪种职业都是要arbeitserlaubnis吧。
不知道freie Mitarbeiter 的工作许可怎么办? 原帖由 妖言 于 2006-8-25 16:44 发表
不论哪种职业都是要arbeitserlaubnis吧。
不知道freie Mitarbeiter 的工作许可怎么办?
两者都需要工作许可,这两个定义根工作许可没有太大关系,定义的时候主要针对的是德国人或者有长居的外国人。
两者的区别是一个是自由职业者,不一定有固定的收入,比如作家、翻译、画家……缴税也是跟着收入变化,没有一个固定的数目。而freier Mitarbeiter是某公司的固定员工,但他们没有特定的工作时间,也不一定要在办公室办公。对公司来说比较节约,因为对这些员工他们不需要支出病假期间的工资、urlaubskosten等等。 Habe ne Frage an Euch. Wenn es so wäre, dass die Einkünfte von einem freien Mitarbeiter steuerrechtlich gesehen zwangsläufig unter 'Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit' fallen, heisst es für ein ausländischer Student, der eine Auflage wie 'Selbständige Tätigkeit nicht erstattet' auf seinem Aufenthaltstitel hat, dass er also auch 'selbständige Tätigkeit' ausgeübt und deswegen gegen Aufenthaltsgesetz verstoßen hat?
Spricht: Kann ein ausländischer Student einem 'Freier-Mitarbeiter-Vertrag' nachgehen?
$frage$
页:
[1]