大家听说这个Elterngeld ab 2007了么。
大概就是说2007以后出生的孩子,因为养孩子不能正常工作,可以拿67%最高1800欧元的Elterngeld,持续12个月大家可以放心生孩子养孩子了。哈哈
昨天正式通过的。
Arbeit mit allein Erziehenden
Grundzüge des Referentenentwurfs des BMFSFJ vom 12.05.2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
Das BMFSFJ legte am 12. Mai 2006 den Referentenentwurf für das geplante Elterngeldgesetz vor. Inzwischen wurden von zahlreichen Organisationen Stellungnahmen dazu abgegeben, die einerseits viel Zustimmung signalisieren und andererseits – je nach Interessenlage der abgebenden Stelle – umfangreiche Kritikpunkte benennen.
Nachfolgend werden die Grundzüge des Reformvorhabens, insbesondere soweit sie für die Beratung relevant werden können, dargestellt.
Elterngeld bei Erwerbstätigkeit mit einem Mindesteinkommen von 300 Euro
Das zum 1.1.2007 geplante neue Elterngeld wird - so die Ausführungen im Referentenentwurf - für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder als Lohnersatz in Höhe von 67% des Nettoeinkommens der letzten 3 Monate vor Leistungsbezug (bzw. vor Beginn der Mutterschutzzeit) geleistet, wenn nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit auf max. 30 Wochenstunden begrenzt wird.
Der Bezugszeitraum umfasst 12 Monate, wobei die Mutterschutzzeit eingerechnet wird. Nimmt der erwerbstätige Partner Elternzeit in Anspruch, verlängert sich der Bezugszeitraum um weitere 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
(Beide Eltern können auch gleichzeitig Elternzeit und –geld beanspruchen; dann halbieren sich Ansprüche und Bezugszeitraum. Ebenso ist es auf Antrag möglich, die zustehenden Monatsbeträge zur Hälfte auszuzahlen, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt.)
Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen, es sei denn, der andere Elternteil kann wegen Krankheit, Behinderung, Tod, Inhaftierung o. Ä. die Betreuung des Kindes/der Kinder nicht übernehmen oder mit der Betreuung durch den anderen Elternteil wäre die Gefährdung des Kindeswohls verbunden.
Eine Verlängerung auf 14 Monate ist nicht möglich mit der Begründung, „….dass der andere Elternteil aus wirtschaftlichen Gründen seine Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen kann, dass der eine Elternteil eine Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen kann oder die Betreuungsperson nach dem Willen der Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes nicht wechseln soll….“ (Begründungsteil, Seite 58).
Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld nur, wenn sie erwerbstätig waren, ihnen die elterliche Sorge allein zusteht oder ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt wurde und der andere Elternteil weder mit dem allein erziehenden Elternteil noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt (bewusst wird vom Gesetzgeber nicht die getrennte Haushaltsführung, sondern der getrennte Wohnraum als Voraussetzung genannt).
Bei der Berechnung des dem Elterngeld zugrunde liegenden Nettoeinkommens gibt es Sonderregelungen sowohl bei einer Höchstgrenze als auch bei einer Mindestgrenze:
Die Höchstgrenze des Nettoeinkommens vor der Geburt liegt bei 2.700 Euro; das Elterngeld (67%) beträgt dann max. 1.800 Euro.
Die Untergrenze liegt bei einem Nettoeinkommen von 1000 Euro; in den Fällen, in denen das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz des Elterngeldes um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro Unterschreitung (der 1000 Euro Grenze).
Beispiele
Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 2000 Euro netto und ist nach der Geburt nicht mehr erwerbstätig: 67% Elterngeld von 2000 Euro = ca. 1340 Euro
Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 3500 Euro netto und ist nach der Geburt nicht mehr erwerbstätig: Elterngeld-Obergrenze: 2700 Euro, davon 67% = 1800 Euro
Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto und ist nach der Geburt nicht mehr erwerbstätig: Elterngeld-Untergrenze wird um 400 Euro unterschritten, davon 0,1% Aufstockung je 2 Euro Unterschreitung, d. h. das Elterngeld wird auf 87% erhöht und beträgt 87% von 600 Euro = 522 Euro.
Während des Bezugs von Elterngeld ist Teilzeitarbeit bis zu einem Umfang von max. 30 Wochenstunden möglich.Unterschreitet das Einkommen aus Erwerbsarbeit in dieser Phase das Vergleichseinkommen im Vergleich zur Zeit vor der Geburt, so wird die Differenz zu 67% (bei unter 1000 Euro Erwerbseinkommen vor der Geburt aufgestockt auf bis zu max. 100%) gezahlt.
Beispiele
Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 2000 Euro netto und ist nach der Geburt im Umfang von 50% teilzeitbeschäftigt: ca. 1000 Euro Erwerbseinkommen zzgl. 67% von 1000 Euro entfallenden Erwerbseinkommens = ca. 670 Euro Elterngeld (insgesamt also ca. 1670 Euro)
Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 3500 Euro netto und ist nach der Geburt zu 50% erwerbstätig: Erwerbseinkommen ca. 1750 Euro und
Elterngeld-Einkommensobergrenze: 2700 Euro abzgl. Erwerbseinkommen von ca. 1750 Euro = 950 Euro, davon 67% = ca. 637 Euro Elterngeld (insgesamt also ca. 2387 Euro)
Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto und ist nach der Geburt zu 50% erwerbstätig: 300 Euro Erwerbseinkommen und
Elterngeld-Untergrenze wird um 400 Euro unterschritten, davon 0,1% Aufstockung je 2 Euro Unterschreitung, d.h. das Elterngeld wird auf 87% erhöht und beträgt 87% von 300 Euro = ca. 260 Euro (insgesamt also ca. 560 Euro)
Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld nochmals um 300 Euro je Kind aufgestockt.
Bei kurz aufeinander folgenden Geburten (zweites Kind innerhalb von 24 Monaten nach einer vorherigen Geburt) wird das Elterngeld ebenfalls aufgestockt: wenn die Erwerbstätigkeit nach der Geburt des älteren Kindes reduziert wurde und die neue Lohnersatzzahlung beim 2. Kind deshalb geringer ausfallen würde als beim ersten, so wird die Hälfte der Differenz aufgestockt.
Beispiel
Eine Frau mit einem Nettoeinkommen von 2000 Euro ist nach der Geburt des ersten Kindes nicht erwerbstätig und erhält 12 Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 67% von 2000 Euro = ca. 1340 Euro. Sie wird erneut schwanger und das zweite Kind wird innerhalb von 24 Monaten geboren.
In den letzten 3 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes (bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist) erzielte sie als geringfügig Beschäftigte ein Erwerbseinkommen in Höhe von 300 Euro, d.h. sie erhielte insofern das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Der Gesetzgeber will in diesen Fällen die Einkommenssituation dadurch verbessern, dass die Differenz zwischen dem zuerst gezahlten Elterngeld und dem neuen Anspruch zur Hälfte aufgestockt wird, d.h. im Beispielsfall beträgt die Differenz gut 1000 Euro und der neue Elterngeldanspruch würde um die Hälfte, also ca. 500 Euro aufgestockt (auf insgesamt ca. 800 Euro).
Elterngeld wird mit anderen Einkommensersatzleistungen wie z.B. ALG I, Krankengeld oder Rente verrechnet, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet.
Ebenso wird Elterngeld bei Überschreiten der Mindestsumme auf Unterhaltspflichten angerechnet.
Elterngeld ist steuerfrei (da auf der Basis des Nettoeinkommens errechnet), erhöht aber als laufendes Einkommen die steuerliche Leistungsfähigkeit der Familie.
Elterngeld ohne vorherige Erwerbstätigkeit bzw. bei Niedrigeinkommen
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren oder weniger als 300 Euro netto verdienten, erhalten das Mindest-Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
Dieser Betrag bleibt bei Bezug anderer Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt (d.h. diese 300 Euro verbleiben BezieherInnen von ALG II oder anderen Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zusätzlich).
Bis zum Betrag von 300 Euro darf Elterngeld auch nicht zur Ablehnung einer Ermessensleistung herangezogen werden.
Sofern Berechtigte von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, d.h. monatlich 150 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten beantragen, ist dieser Betrag geschützt.
Der Erhöhungsbetrag von 300 Euro je Kind bei Mehrlingsgeburten verbleibt den Eltern ebenfalls, wenn sie andere einkommensabhängige Sozialleistungen oder Ermessensleistungen beziehen.
[ 本帖最后由 sleeper 于 2006-6-15 20:35 编辑 ] 呵呵,放什么心? 还是没有不生钱多,跟erziehungsgeld没什么太大区别。而且说了是voruebergehend 停止工作。宝宝一岁的时候又要开始工作了,没有人照顾宝宝啊……
而且没有工作的一个月只有300块。还只给一年。 原帖由 bettzhang 于 2006-6-15 17:04 发表
还是没有不生钱多,跟erziehungsgeld没什么太大区别。而且说了是voruebergehend 停止工作。宝宝一岁的时候又要开始工作了,没有人照顾宝宝啊……
而且没有工作的一个月只有300块。还只给一年。
当然没有不生钱多.不过也不错了吧。
那个erziehungsgeld最高只有450 Euro 每月,还有收入限制
怎么能比呢. 原帖由 sleeper 于 2006-6-15 17:28 发表
当然没有不生钱多.不过也不错了吧。
那个erziehungsgeld最高只有450 Euro 每月,还有收入限制
怎么能比呢.
哦。原来是这样。我还以为erziehungsgeld的钱很多呢,也是听lg说的。说换汤不换药。原来还是不一样的。 不是12个月好像是14个月 是14个月.
这样的福利相比其他国家已经很好了,
特别是版里还有很多在职妈妈, 她们可以放心地休息一年, 还能拿工资的百分之六十七. 这个elterngeld也只是给上班的未来妈妈,不上班,当然也没有这个钱。只有一年
德国现在鼓励生育,但是真正条件好的人,不想生还是不生。只有条件不好的或者相对差一些的人,才想要拿这个钱。其实养孩子这点钱根本算不了什么。 原帖由 Kugelstern 于 2006-6-15 17:50 发表
这个elterngeld也只是给上班的未来妈妈,不上班,当然也没有这个钱。只有一年
德国现在鼓励生育,但是真正条件好的人,不想生还是不生。只有条件不好的或者相对差一些的人,才想要拿这个钱。其实养孩子这点钱根 ...
也不是这么绝对。条件好的也有想生孩子的,钱虽然比工资少的多,也比没有好吧。而且这个是按工资比例来的条件不好的,也拿不到多少钱
条件好的不会因此去决定生不生孩子,条件差的也不会,因为可以拿到的钱区别不大。
我有条件很好的朋友也想拿这个钱,可惜怀孕太早,刚好12月份生
$郁闷$$郁闷$$郁闷$
[ 本帖最后由 sleeper 于 2006-6-15 17:56 编辑 ] 说实话我觉得对我而言, 没多大用. 如果生孩子, 我最多也就休息三个月, 多了, 对职业发展伤害太大, 我也想歇一年呀, 可是一年后要么跳槽, 要么只能从底层再做起了. :(
不过总体而言, 是德国政府重视儿童的一大进步.
[ 本帖最后由 东篱 于 2006-6-15 18:09 编辑 ] 原帖由 sleeper 于 2006-6-15 17:54 发表
也不是这么绝对。条件好的也有想生孩子的,钱虽然比工资少的多,也比没有好吧。而且这个是按工资比例来的条件不好的,也拿不到多少钱
条件好的不会因此去决定生不生孩子,条件差的也不会,因为可以拿到 ...
这个也太倒霉了. 差几天, 差一两万欧元呢. 原帖由 东篱 于 2006-6-15 18:08 发表
说实话我觉得对我而言, 没多大用. 如果生孩子, 我最多也就休息三个月, 多了, 对职业发展伤害太大, 我也想歇一年呀, 可是一年后要么跳槽, 要么只能从底层再做起了. :(
不过总体而言, 是德国政府重视儿童的一大进 ...
什么行业这么激烈。
我们这里还好,我有同事生孩子1年,现在50%工作,照样还是manager跟以前一样的项目和待遇。奖金没有其他人高,但是也很不错了。 德国法律规定会给生孩子的妈妈保留工作位置三年的啊.
我觉得一年是比较合适的时间段, 三个月太短, 孩子和妈妈都还没有适应. 三年又太长了, 跟不上形势的发展, 工作就会太吃力了.
休息一年最合适.
比较麻烦的就是一岁的孩子, 不好上幼儿园. 原帖由 东篱 于 2006-6-15 18:08 发表
说实话我觉得对我而言, 没多大用. 如果生孩子, 我最多也就休息三个月, 多了, 对职业发展伤害太大, 我也想歇一年呀, 可是一年后要么跳槽, 要么只能从底层再做起了. :(
不过总体而言, 是德国政府重视儿童的一大进 ...
大公司里不管你再去时干什么工作, 工资是不会降的, 当然LEISTUNGSZULAGE除外
另外只要有能力, 升得也不会慢
再说, 如果原来做得不低了, 再去时也不会降很多
其实, 跳槽往往是升迁的机会 准备先找工作,再生孩子,一年后,带到中国去养了。:)
就是不知道这个能持续多久,希望到了2008,2009之后没什么变化。
我BF昨天看了新闻还告诉我就是2007一年。还以为elterngeld就是erziehungsgeld。
晕,这德国人的德语听力不怎么样阿。头脑不太灵光的说。$害羞$ 原帖由 东篱 于 2006-6-15 18:08 发表
说实话我觉得对我而言, 没多大用. 如果生孩子, 我最多也就休息三个月, 多了, 对职业发展伤害太大, 我也想歇一年呀, 可是一年后要么跳槽, 要么只能从底层再做起了. :(
不过总体而言, 是德国政府重视儿童的一大进 ...
德国啥时候不重视儿童了呢? 原帖由 东篱 于 2006-6-15 18:13 发表
这个也太倒霉了. 差几天, 差一两万欧元呢.
真算得那么绝对吗,那今年生孩子的职业妇女还不把肠子都悔青了啊!:mad: 原帖由 feifeitimo 于 2006-6-15 19:20 发表
真算得那么绝对吗,那今年生孩子的职业妇女还不把肠子都悔青了啊!:mad:
我,已经悔死了,不过比比别人算好的,我把我在宝宝版的帖子翻出来啊 现在这个只是提议吧, 通过了没有? 原帖由 athena_hu 于 2006-6-15 14:23 发表
我和LG说,虽然我们吃亏了,但是没有他同事的LP吃亏的多。她以前工作的时候,第一胎因为两人高收入,没有Erziehrungsgeld,现在有了第二胎,却因为现在在家,连Elterngeld也只能拿最低的,如果按以前的工资算,起码1600一个月呢!那才亏大了
:P:P 原帖由 的的 于 2006-6-15 19:38 发表
现在这个只是提议吧, 通过了没有?
昨天通过的,悔啊~~~~~ 德国把这一切弄得太复杂了. 少收点税, 多建些幼儿园, 比什么都强. 原帖由 athena_hu 于 2006-6-15 19:38 发表
:P:P
你老公同事的LP确实挺吃亏的. 原帖由 athena_hu 于 2006-6-15 19:39 发表
昨天通过的,悔啊~~~~~
哦, 比上不足比下有余吧?
这个就像德国好多企业为了吸引新客户, 给很多优惠, 老客户就什么都没有, 一个道理... 原帖由 的的 于 2006-6-15 19:44 发表
德国把这一切弄得太复杂了. 少收点税, 多建些幼儿园, 比什么都强.
是这个理儿,感觉德国的税制改革改来改去,就是把左边荷包里的钱挪到右边,
到是把一帮税佬儿给养肥了. 原帖由 的的 于 2006-6-15 19:38 发表
现在这个只是提议吧, 通过了没有?
应该已经通过了吧. 原帖由 athena_hu 于 2006-6-15 19:37 发表
我,已经悔死了,不过比比别人算好的,我把我在宝宝版的帖子翻出来啊
来来,抱一下!:) 按照规定, 税后收入2000欧元每月的女人, 可以从生孩子前6周到生孩子后8周, 从原工作单位拿全工资, 也就是仍然税后2000欧元每月.这样可以差不多拿三个月.
之后开始拿Elterngeld, 1340欧元每月, 拿12-3=9个月.
这样算对不对? 原帖由 feifeitimo 于 2006-6-15 19:54 发表
来来,抱一下!:)
是啊, 安慰一下胡妹妹, 抱一下. 原帖由 的的 于 2006-6-15 19:56 发表
按照规定, 税后收入2000欧元每月的女人, 可以从生孩子前6周到生孩子后8周, 从原工作单位拿全工资, 也就是仍然税后2000欧元每月.这样可以差不多拿三个月.
之后开始拿Elterngeld, 1340欧元每月, 拿12-3=9个 ...
不完全对, 这里有个环节很多人不知道
如果你在MUTTERSCHUTZ之后紧接着就拿ELTERNZEIT, 那么MUTTERSCHUTZ的时间也就是你说的生孩子前6周到生孩子后8周,要被算在ELTERNZEIT里面, 这时候你的算法是正确的
如果你在MUTTERSCHUTZ和ELTERNZEIT之间休以前剩下的URLAUB, 或者你去上了一段时间的班, 那么MUTTERSCHUTZ的时间就不算在ELTERNZEIT里面.