可爱猪 发表于 2008-3-8 01:39

MM,我觉得只要有证据就可以的,不过也要看律师的,MM好好照顾自己.

smith 发表于 2008-3-8 13:22

骑车的 发表于 2008-3-8 15:12

对德国的大量的、勇于乱治病的庸医,我都麻木了。

该起诉就起诉,如果你有保险,就赶紧去找律师办理吧。这种庸医,能收拾一个就收拾一个!

我基本上是无神论者,但是近几年了常常祈祷身体健康,因为自己还有身边的朋友经历了太多的庸医了,对医生有阴影了!!!

gu970504 发表于 2008-3-8 15:26

原帖由 smith 于 2008-3-8 13:22 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我建议你连你男人一起告了吧,一年让你流两次,将来身体坏了怎么办?

看见这种男人就恶心~
我也觉得,女人的身体作为partner的男人也是有责任保护的。很讨厌那种为了自己的快感就不顾后果的男人。强烈鄙视!

Mars_ 发表于 2008-3-9 21:17

回复 24# 的帖子

不能一味的谴责她男人,又不是Verwaltigung,所以MM自己也要对自己付点责任,流产不是吃大米饭,想流就流,祝你早日康复!

太有才了 发表于 2008-3-10 09:55

Einen Behandlungsfehler nachzuweisen, ist nicht einfach. Aber man kann sich auf Aufklärungsverschulden von Arzt berufen.

Die ärztliche Aufklärungspflicht betrifft lediglich die Risiken, die sich aus einem ordnungsgemäßen Vorgehen ergeben können. Der Arzt hat nämlich den Patienten nicht darüber aufzuklären, dass ihm etwaige Behandlungsfehler unterlaufen können, die bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbar sind, und die dann möglicherweise zu einem Gesundheitsschaden führen. Ohne entsprechende Aufklärung über Risiken ist es ein Behandlungsfehler anzunehmen (siehe z.B.: BGH, Urteil vom 19.03.1985 - VI ZR 227/83).

Daher soll LZ überprüfen, ob der Arzt die entsprechenden Risiken (Schmerzen und Blutungen durch der unvollständigen Ausräumung usw.) in „Einwilligung in ärztlichen Eingriff“ aufklärt hatte. Diese „Einwilligung in ärztlichen Eingriff“ soll LZ auch unterschrieben haben. Ohne entsprechende Aufklärung kann sie jedenfalls einen Brief (unten ist nur ein Beispiel) an den Arzt schicken. Es kostet nichts.

Es muss aber erklärt werden, dass ich weder Jura noch Medizin, sondern nur Maschinenbau studiert habe. Hier habe ich auch nur die Rechtslage vorgestellt. LZ soll die Rechts- und Sachlage genau überprüfen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinem Schwangerschaftsabbruch wurde am XX.03.2008 bei Ihnen eine Operation (Ausschabung??) durchgeführt. Danach hatte ich erhebliche Schmerzen und starke Blutungen. In der Klinik XYZ wurde am YY.03.2008 festgestellt, dass es sich um eine Folge der unvollständigen Ausräumung (also Reste von Plazenta und fetalem Gewebe waren verblieben) handelte, so dass eine weitere Behandlung in der Klinik vorgenommen werden musste (siehe Behandlungsbericht von Dr. XXX vom xx.03.2008).

Unstreitig handelt es sich hier bei Ihnen um einen Behandlungsfehler, so dass ich gemäß §253 und §823 BGB Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen werde. Jedenfalls war ich vor der Operation nicht über diese Folgen aufgeklärt. Ohne entsprechende Aufklärung über Risiken ist es nach BGH-Rechtsprechung ohnehin ein Behandlungsfehler anzunehmen (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 19.03.1985 - VI ZR 227/83).

Daher bitte ich Sie, mit Ihrer Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um den Schaden zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen

[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-3-10 13:23 编辑 ]
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