--------------------------
$送花$ $送花$ $送花$[ 本帖最后由 T-Back 于 2008-8-30 12:38 编辑 ] 欧盟长居,和德国长居有什么区别吗?能在德国长期居留,就能在欧盟长期居留吧! 没人知道吗 嫁德国人3年后, 可以拿德国的长期居留. 是谁说有欧盟的长期居留的? 是谁发明的这个词? 如果你可以在德国长期居留, 德国属于欧洲, 表示你可以长期在欧洲居留. 但不存在所谓欧盟长期居留,是因为即使是德国人去欧盟其他国家, 如MALTA, MALTA 于2008年1月1日加入欧盟,超过 90 天也要去ANMELDEN, 也要申请所谓的工作签证或学习签证. 所以即使你有德国的长期居留, 在其他欧盟国居住超过90天, 就要申请签证. 谁说有所谓欧盟的长期居留? 而且可以办或拿到, 叫他解释一下. 好像是有欧盟长期居留吧 Aufenthaltsgesetz § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
....... 原帖由 太有才了 于 2008-7-24 15:44 发表 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif
Aufenthaltsgesetz § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses G ...
这里说的是一样,可是看其它贴还是有很大不同的$frage$ 我认为大家在讨论的所谓欧盟的长期居留, 是指你拿到了这个后,可以无限制的在其他欧盟的国家居留,比如今年法国1年,明年荷兰1年。这样的欧盟长期居留是不存在的。以上的那句德语说的居留,与嫁不嫁德国人根本无关,而且拿到这个居留也只是指,根据欧盟的法律,你可以在德国长居,而且是持有者必须满足一定的条件,比如固定和足够的收入,和在德国居住了足够长的时间。如果拿到这个居留后,但工作或收入等有了问题, 有再拿不到的可能。与德国人结婚3年后, 可以拿德国的长期居留. 这个是无限制的。你可以在德国永久居留. 原帖由 shirleywxchn 于 2008-7-26 13:27 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
... 如果拿到这个居留后,但工作或收入等有了问题, 有再拿不到的可能 ...
一派胡言!拿到E. zum Daueraufenthalt-EG之后,即便工作或收入等有了问题,也不会被撤销。至于“有再拿不到的可能”更是无稽之谈,E. zum Daueraufenthalt-EG是一个无限期的居留许可,不存在延长的问题,也就是说不存在“再拿”这回事儿。
AufenthG §9a第一段明确指出了Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG和NE之间的关系:
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum DaueraufenthaltEG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
§ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3在此:
Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
页:
[1]
2