pidi 发表于 2008-10-8 20:14

00不是双方没有认证,是负债超过资产的情况下,不允许为负数。

贴了一个例子

3. Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Der Zugewinnausgleich setzt immer voraus, dass man die beiden Gesamtvermögen der Ehegatten miteinander vergleicht. Einzelne Gegenstände können nicht isoliert ausgeglichen werden. Eine Frage wie "Ich habe während der Ehe von meinem Geld ein Haus gekauft. Steht meiner Frau jetzt die Hälfte davon zu?" kann deswegen nicht beantwortet werden, solange man nicht auch den Rest des Vermögens und die Schulden kennt, und solage man nicht weiß, wie hoch der Zugewinn bei dem anderen Ehegatten ist.

Es ist erforderlich, bei jedem Ehegatten getrennt den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs zu bestimmen. Dazu berrechnet man die Differenz zwischen seinem Endvermögen und seinem Anfangsvermögen. Endvermögen ist das Vermögen, das der Ehegatte bei Beendigung der Ehe hat; Anfangsvermögen ist das Vermögen, das er bei Eheschließung hatte. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Endvermögen ist nicht der Tag der Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten.

Vermögen ist immer gleich dem Saldo aus positiven Vermögenswerten abzüglich der Schulden.

Man braucht also insgesamt vier Werte:
1. Anfangsvermögen Ehemann (AM)
2. Endvermögen Ehemann (EM)
3. Anfangsvermögen Frau (AF)
4. Endvermögen Frau (EF).

Nur auf den jeweiligen Vermögensstand der Ehegatten zu diesen Zeitpunkten kommt es an. Was während der Ehe mit dem Vermögen passiert ist, ist völlig uninteressant. Es ist auch völlig uninteressant, wer was (ab-)gezahlt hat. Ebenso uninteressant ist, wer evtl. mehr verdient hat als der andere.

Der Zugewinn jedes Ehepartners wird berechnet, indem man vom Endvermögen des Ehegatten sein Anfangsvermögen abzieht. Der Zugewinn des Ehemannes ist also gleich EM ./.AM, derjenige der Ehefrau entsprechend EF ./. AF.
Beispiel: Hatte der Ehemann bei Eheschließung ein Vermögen von 50.000,- Euro und am Ende ein Vermögen von 200.000,- Euro, so beträgt sein Zugewinn (200.000,- ./. 50.000,-) = 150.000,- Euro. Hatte die Ehefrau bei Eheschließung gar kein Vermögen, am Ende aber 100.000,- Euro, so beträgt ihr Zugewinn (100.000,- ./. 0,- ) = 100.000,- Euro.
Steht der Zugewinn jedes Ehegatten fest, so sind die Werte zu saldieren. In unserem Beispielsfall also: 150.000,- Euro ./. 100.000,- Euro = 50.000,- Euro. Der Zugewinn des Ehemannes war also um 50.000,- Euro höher als der Zugewinn der Ehefrau. Die Ehefrau kann verlangen, dass die Hälfte des Zugewinns, also 25.000,- Euro, ausgeglichen, d.h. an sie gezahlt werden.

Noch einmal: der Ausgleichsberechtigte kann nur verlangen, dass ihm dieser Geldbetrag gezahlt wird. Er kann aber nicht verlangen, dass ihm ein bestimmter Vermögensgsgegenstand übertragen wird. Natürlich können die Eheleute einvernehmlich etwas anderes vereinbaren, z.B. dass der ausgleichspflichtige Ehemann der Ehefrau eine Lebensversicherung überschreibt oder ein grundstück überschreibt, statt Geld zu zahlen. Das geht aber nur im Einvernehmen beider Eheleute.

Der Zugewinnausgleichsanspruch kann also in folgende Formel gefasst werden:
Ausgleichsanspruch = 1/2 x ( (EM ./. AM) ./. (EF ./. AF) )

Für jeden einzelnen Ehegatten ist es vorteilhaft, wenn sein Anfangsvermögen möglichst groß, sein Endvermögen dagegen möglichst klein ist. Je größer das Anfangs- und je kleiner das Endvermögen, desto geringer der eigene Zugewinn.


Bei der Ermittlung des Anfangsvermögens können folgende Besonderheiten auftreten:

1. Man weiß nicht mehr, welches Vermögen bei Eheschließung vorhanden war.
Für diesen Fall schreibt das Gesetz in § 1377 Abs. 3 BGB vor, dass das Endvermögen den gesamten Zugewinn ausmacht, das Anfangsvermögen also mit 0,- Euro angesetzt wird.

2. Das Anfangsvermögen war negativ:
Hatte ein Ehegatte bei Eheschließung nur Schulden oder waren seine Schulden höher als sein Vermögen, so gilt für ihn ein Anfangsvermögen von 0,- Euro. Es gibt kein negatives Anfangsvermögen, § 1374 Abs. 1 BGB.

3. Insbesondere bei längerer Ehedauer ist die zwischenzeitliche Geldentwertung zu berücksichtigen.
Haben die Eheleute z.B. von 20 Jahren geheiratet und hatte der Mann damals ein Vermögen von (umgerechnet) 20.000,- Euro. so ist anhand der Inflationsraten auszurechnen, welcher Summe heutzutage die damaligen 20.000,- Euro entsprechen. Hat es also z.B. in den letzten 20 Jahren eine Inflation von zusammengerechnet 100% gegeben, so wären die 20.000,- Euro heutzutage 40.000,- Euro wert. Bei der Berechnung des Zugewinns ist deshalb in das Anfangsvermögen des Ehemanns ein Vermögen von 40.000,- Euro zu stellen.




原帖由 Dich 于 2008-10-8 21:06 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


§§ 1363 ff. BGB 你自己去看吧。

如果事先没有公证Anfangsvermögen,那么就算0。这看 § 1377 (3) BGB

婚前买房子,房产证上的人就是dinglicher Eigentümer,就算没有付全部款,也就是有贷款,如果 ...

pidi 发表于 2008-10-8 20:17

同时呼唤崔兔现身,这可是她喜欢的话题之一。:D

susadu 发表于 2008-10-8 20:27

我觉得LZMM在这份合同里很吃亏,就是房产吧,如果你们结婚了,房子出租所获得的效益就应该算是共同财产了,怎么能说是他一个人的呢?即便是贷款,你们婚后,他拿自己的钱也是你们共同的。他这样说是在狡辩!

疑问 发表于 2008-10-8 21:19

原帖由 Dich 于 2008-10-8 20:38 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
那好吧,既然有人要看,我就写点,不过和楼主无关,因为楼主没说再来看。
对于pidi刚才提到的婚前房产在婚后增值部分也算婚后财产,我有异议。
Zugewinn的定义和Zuwachs是完全两回事。如果房产是婚前财产,结婚时又公正了这个婚前财产,结婚时采用Zugewinngemeinschaft的情况下,只要这个房产一直保持到离婚不卖掉,那么无论这个房产增值多少或者减值多少,都不算Zugewinn,只能算Zuwachs,离婚时,这个房产百分百不属于夫妻共同财产。另外想说明一点,德国和中国对婚前财产的认定方法是不同的。在中国,表述认定和事实认定都适用。而德国只适用表述认定。具体的,我来举个例子说明。比如2001年买了房子,2002年结婚了,2003年离婚了。在中国,只要看房产证上写的是2001年,就能证明这是婚前财产了,不需要额外的协议说明这是婚前财产。只有在无法说清楚是否婚前财产的情况下才需要公证,比如银行存款,珠宝首饰什么的。所以,在中国,不动产作为婚前财产,不公证也无所谓,因为房产证证明了。在德国,婚前财产,只有通过Notar公证才行,要做一个Anfangsvermögen的文件并公证,如果没有这个Anfangsvermögen的公证件,哪怕这个房子是婚前购买,那么也一并算入夫妻共同财产。所以,在德国,如果结婚时双方没有签订任何附加文件,那么双方的Anfangsvermögen都算作0,又是Zugewinngemeinschaft,离婚时的财产算作Endvermögen,那么实际上就是所有财产加起来夫妻双方一人一半。

Dich, 谢谢你,我刚刚看到你的回帖,现在我明白了.他就是这个意思.他目前还没有买房,因为一直没有找到合适的房子.所以他跟我说希望在他找到房子以后(也许那时我们已经结婚了),在买房子以后我们去签这样一个协议并且公证,这样无论房子增值还是贬值都与我无关,是他一个人的财产.他的意思是,只要有这个房子在,就算我们离婚了他晚年也有收入.
关于他的公司,他昨天一直说他的公司也是他一手做起来的,他听说过好多例子,离婚时女方要求按照当时的市值找人评估公司价值,然后要求将属于男方的那部分/2 折成现金分给女方,这样一来基本上公司肯定是要破产了.为了防止这样的现象出现,它希望能在协议里提到公司不会受离婚的影响. 那么对我来说,房子不是我的,公司到最后他想做手脚我也一分得不到,这实际上就是变相的让我失去所有保障.单单这两条就让我很伤心.结婚的念头真的没有了.

疑问 发表于 2008-10-8 21:26

原帖由 rosemarytang 于 2008-10-8 20:54 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
楼主伤心是可以肯定的。但是伤心之余,也可以冷静下来想想,现在感情好,爱的死去活来,但是有谁可以保证婚姻可以一直幸福下去,而且也不要说的那么肯定,我们做为女方的就不会出轨。当那天夫妻撕破脸时,你(泛指, ...

MM谢谢你. 我就是找不到一个看似对我们两个都公平的协议.他爱自己,为自己想,我能理解.可是他想自己太多了,完全把我忘了.

johndoe 发表于 2008-10-8 22:06

汗,lz,这些钱本来就不是你的,就算真的要离婚为什么要分一半给你呢?

Dich 发表于 2008-10-8 22:25

火之舞 发表于 2008-10-8 22:29

原帖由 johndoe 于 2008-10-8 23:06 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
汗,lz,这些钱本来就不是你的,就算真的要离婚为什么要分一半给你呢?

那是法律规定的,也是夫妻双方应尽的职责。

看似很可笑的故事突然像一根棍子一样敲醒了楼主,在这里我不想职责谁,我觉得当今社会好像完全没有道德和感情存在了。

楼主的做法和想法也哪能只用自私一个词形容了得!既然互相不信任,口上说爱对方背后自己打算盘,结婚了还有什么意思,不如还是同居吧。你能跳过那个坎跟他结婚的时候才可以结婚,不要强加于自己婚姻,很累,很累。

Dich 发表于 2008-10-8 22:30

johndoe 发表于 2008-10-8 22:34

原帖由 Dich 于 2008-10-8 23:30 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


觉得你好有趣啊,你是不是想对八国联军说,那些白银那些地盘本来就是中国的不是你们英美日俄德法的,还有两国我忘了,清朝政府干吗要分给你们呢$汗$
$汗$ $汗$

的确,从法律上来说,是这样的

但是从道德上来说,这本来就是别人奋斗赚来的,并不是依靠夫妻共同的努力和/或工作而取得的

作为我个人来说,如果要签这个东西,还不如不结婚,不过有人要签这个,也是可以理解的。。。。
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